Lesedauer ‚Geotargeting und Geoblocking … schon einmal davon gehört?‘: 3 Minuten
Kennen Sie die Begriffe ‚Geotargeting‘ bzw. ‚Geoblocking‘? Kann man die Technik als Unternehmen sinnvoll nutzen? In diesem Beitrag rund um das Thema liefern wir Antworten auf diese Fragen – und viele wertvolle Empfehlungen aus der Praxis.
Geotargeting und Geoblocking – was sich dahinter verbirgt
Jeder hinterlässt beim Surfen im World Wide Web Spuren. Mit Hilfe der IP-Adresse kann (zunächst einmal) eindeutig nachverfolgt werden, von wo aus auf der Welt z.B. eine Website aufgerufen wird. Die IP-Adresse ist im Grunde eine Kombination aus Fingerabdruck und Postleitzahl. Auf Grundlage dieser Technik werden Internetseiten automatisch in der korrekten Sprache angezeigt oder man wird beim Zugriff aus Deutschland unaufgefordert auf eine .de-Domain geleitet. Dieser Vorgang nennt sich ‚Geotargeting‘.
Umgekehrt kann diese Information über die Herkunft eines Websitebesuchers aber ebenso genutzt werden, um ihn oder sie (je nach zuvor definiertem Herkunftsgebiet oder Land) von bestimmten Angeboten auszuschließen – dies nennt man ‚Geoblocking‘. Konkret bedeutet das: Will man aus einem entsprechenden Land heraus eine Website aufrufen, kann einem der Zugang wegen der geographischen Herkunft (festgestellt anhand des IP-Adressbereichs) verweigert werden.
Die Technik kommt in der Praxis hauptsächlich zum Einsatz, um lizenzrechtliche Probleme auf Grundlage des Urheberschutzes zu vermeiden. So kann es passieren, dass ein bestimmter Clip auf YouTube beim Zugriff aus Deutschland nicht angezeigt wird – mit dem Hinweis ‚Dieser Inhalt ist in Ihrem Land nicht verfügbar‘. Ebenso kann man während des Auslandsurlaubes womöglich nicht auf ein Video in der Tagesschau-Mediathek zurückgreifen – denn die Beiträge der öffentlich-rechtlichen Sender sollen auch nur für Benutzer in Deutschland abrufbar sein.
Wie ist das mit der rechtlichen Lage?
Es kann vorkommen, dass man bei der Internet-Suche nach einer Waschmaschine einen erhöhten Preis aufgelistet bekommt, wenn man aus Deutschland auf den Onlineshop zugreift, als wenn man dieselbe Website zum Beispiel aus Malta aufruft. Das war der EU ein Dorn im Auge, da es sich um so etwas wie Ungerechtigkeit handelt. Aus diesem Grund wurde vor einigen Jahren eine so bezeichnete ‚Geoblocking-Verordnung‘ in allen EU-Mitgliedstaaten ins Leben gerufen – eine Regelung, welche die Benachteiligung von Käufern aus der EU angesichts ihrer Staatsbürgerschaft oder des Wohnsitzes verhindern soll (Link zur Verordnung (EU) 2018/302 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Februar 2018 über Maßnahmen gegen ungerechtfertigtes Geoblocking).
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU hat diese Regulierungen nochmals konkretisiert. Sie beschreibt: Innerhalb aller Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ist Geoblocking unzulässig. Die Begründung: Geoblocking hindert die EU-Bewohner daran, Produkte außerhalb des eigenen Landes zu fairen Konditionen zu kaufen. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie bereits erwähnte Film- oder Fernsehangebote.
‚Dieser Service ist in Ihrem Land nicht verfügbar‘ – oder doch?!
Gibt man den Begriff Geoblocking in einer Suchseite ein, trifft man vornehmlich auf Erklärungen sowie Werkzeuge, wie man Geoblocking gezielt umgehen kann. Geschrieben für Menschen, die ungehindert von überall aus der Welt auf sämtliche Angebote im Internet zurückgreifen wollen, ohne staatlichen bzw. lizenzrechtlichen Regeln unterworfen zu sein. Technisch möglich ist das über einen sog. Proxy-Server, welcher im nicht von der Sperrung betroffenen Staat steht, oder einen VPN-Tunnel (Virtual Private Network), der die eigene IP-Adresse verdeckt und so vorgibt, an einem anderen Standort zu sein, als man in Wirklichkeit ist.
Derartige Verschleierungstaktiken sind ganz bestimmt nicht im Interesse der Websitebetreiber, aber auch nicht gesetzwidrig. Während es zum Geoblocking in der EU bereits Regulierungen gibt, fehlen selbige bisher, was die technischen Optionen zur Vermeidung von Geoblocking betrifft. Sofern es kein anderweitig lautendes Urteil gibt, gilt: Geoblocking durch Einsatz eines Proxy-Servers oder auch VPN zu umgehen, ist legal. Daher gehen ein paar Websitebetreiber mittlerweile dazu über, eine Vermeidung von Geoblocking in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen zu untersagen.
Sollte man Geoblocking im Unternehmen nutzen?
Neben den unzählbaren Anleitungen zur Vermeidung von Geoblocking stößt man bei diesem Thema gelegentlich auf Schlagzeilen wie: ‚Russische Hacker mit Geoblocking stoppen!‘. Klingt nach einer guten Idee, oder? Problemlos Zugriffe aus sämtlichen Ländern, in welchen keine Beschäftigten stationiert sind, sperren und so die persönliche IT-Infrastruktur schützen. Das private Unternehmensnetzwerk durch Zugriffe von fremden IP-Adressen zu sperren, ist eine gängige und unkomplizierte Maßnahme – sie kann und darf dennoch nur ein kleiner Baustein im Rahmen eines umfassenden IT-Sicherheitsplanes sein. Denn: Wie schon erwähnt, kann man Geoblocking mühelos umgehen. Hacker, woher auch immer jene stammen mögen, verwenden für die Angriffe in den wenigsten Situationen ihre echte IP, sondern verhüllen ihre Herkunft in der Regel; unter anderem, indem sie von kompromittierten Webservern aus attackieren.
Geoblocking ist zwar sinnvoll, allein aber auf keinen Fall ein effizientes Instrument zum Schutz Ihrer IT.
Um die unternehmerische IT abzusichern, ist vielmehr eine ausführliche Prüfung des Netzwerkzugriffs über die Firewall nötig. So sollte beispielsweise zum Schutz vor sog. DDos-Angriffen in der Firewall konfiguriert sein, dass die Menge der Verbindungen pro IP-Adresse beschränkt ist. Außerdem sollte die Firewall turnusmäßig gewartet werden. Firmware-Updates und eine Aktualisierung der geogeblockten IP-Adressen sollte regelmäßig durchgeführt werden, um einen sicheren Schutz dauerhaft zu gewährleisten.
Nehmen Sie unter 0800 4883 338 kostenfrei Kontakt mit uns auf, falls Sie Fragen zum Thema haben oder wenn Sie sich nicht sicher sind, ob ‚Geoblocking‘ in Ihrem Unternehmen überhaupt schon konfiguriert ist. Wir beraten Sie gerne!
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