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Lesedauer ‘IT-Grundschutz – mit passenden Bausteinen des BSI’ 6 Minuten

Ohne adäquaten IT-Grundschutz sind Unternehmen der wachsenden Bedrohung durch Internetangriffe und Datenverlust schutzlos ausgeliefert. Die Auswirkungen sind oftmals gravierend und können schlimmstenfalls zur Insolvenz führen. Es ist daher grundlegend erforderlich, wirksame IT-Sicherheitsmaßnahmen zu implementieren, um die Verfügbarkeit und Integrität von IT-Systemen und sensiblen Geschäftsdaten zu garantieren.

Hierzu bietet das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) eine Vielzahl von Standards an. Diese geben Unternehmen Leitfäden an die Hand, welche standardisierte Vorgehensweisen für Umsetzung und Erfüllung hoher IT-Infrastruktursicherheit liefern.

Welche das sind und wie Sie diese Leitfäden sinnvoll in Ihrem Unternehmen nutzen könne, erfahren Sie im folgenden Artikel.

Licht und Schatten – Technologisierung im Mittelstand

Die rasant fortschreitende Technologisierung beeinflusst den deutschen Mittelstand aktuell wie nie davor. Technologietrends wie künstliche Intelligenz, das Internet der Dinge, Blockchain-Technologie und Big Data-Analysen beeinflussen unser Arbeitsverhalten massiv. Im Mittelpunkt dieser Entwicklung steht die IT-Infrastruktur, welche entscheidend dazu beiträgt, Unternehmen effizienter und wettbewerbsfähiger zu machen: Sie bildet das Rückgrat für wirtschaftlichen Erfolg.

Allerdings hat die zunehmende Technologisierung sowie die damit verbundene steigende Abhängigkeit von IT eine Kehrseite: Die Bedrohung durch Internetkriminalität. Malware und weitere Formen von Schadsoftware sind leicht und mit geringem finanziellen Aufwand verfügbar. Dies führt zu einer stetig wachsenden Anzahl von Angriffen auf Unternehmen. Tatsächlich sind ca. 76 Prozent aller verfügbaren Schadsoftware-Kits und 91 Prozent der verfügbaren Exploits für weniger als zehn US Dollar erhältlich.

Um diesen Risiken effektiv entgegenzuwirken und Firmen dabei zu unterstützen, eine unternehmensweite Informationssicherheit aufzubauen, hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ein IT-Grundschutz-Kompendium sowie die sog. BSI-Standards entwickelt.

IT-Grundschutz – IT-Sicherheit auf höchstem Niveau

Das IT-Grundschutz-Kompendium und die BSI-Standards sind die beiden fundamentalen Bausteine des BSI-IT-Grundschutzes. Sie dienen dazu, Firmen bei der Durchführung einer vollumfänglichen IT-Sicherheitsstrategie zu unterstützen. Die vom Bundesamt für Sicherheit in der IT entwickelten Standards und Richtlinien stellen sicher, dass Unternehmen auf höchstem Niveau agieren, um ihre IT-Landschaft, Arbeitsabläufe, Unternehmensprozesse und Daten zu schützen. Die Implementierung des IT-Grundschutzes befähigt Unternehmen dazu, sich nachhaltig gegen eine Vielzahl von Bedrohungen (Internetangriffe, Datenlecks und Systemausfälle) zu wappnen. Die Orientierung am IT-Grundschutz-Kompendium wie auch den BSI-Standards ermöglicht Firmen, von erprobten Best Practices und umfassenden Handlungsempfehlungen zu profitieren.

IT-Grundschutz als Kompendium – Der Wegweiser für umfassende IT-Sicherheit

Das IT-Grundschutz-Kompendium ist ein elementarer Leitfaden für Unternehmen, um wirksame IT-Sicherheitsmaßnahmen zu implementieren. Es enthält 111 Bausteine, welche in zehn Themengebiete sowie in Prozess- und System-Bausteine gegliedert sind.

Die Prozess-Komponenten setzen sich mit Themen wie Informationssicherheitsmanagement, Notfallmanagement, Risikomanagement und Datenschutz auseinander. Die System-Bausteine fokussieren sich auf spezielle technische Systeme wie Clients, Server, Mobile Devices, Netzwerke sowie Cloud Computing. Alle Bausteine enthalten detaillierte Themenbeschreibungen, inklusive Auswertung der Gefährdungslage und konkreten Anforderungen zu deren Umsetzung.

Das IT-Grundschutz-Kompendium wird vom BSI jährlich aktualisiert, um aktuelle Erkenntnisse zu integrieren und Marktentwicklungen zu berücksichtigen. Dank der modularen Struktur können Unternehmen systematisch vorgehen: Wesentliche Bausteine werden nach dem Baukastenprinzip ausgewählt und an ihre spezifischen Erfordernisse angeglichen. Zusätzlich dient das IT-Grundschutz-Kompendium als Grundlage für das IT-Grundschutz-Zertifikat, eine von dem BSI vergebene Zertifizierung, die die Einhaltung der IT-Grundschutz-Standards bestätigt.

BSI-Standards – Welche gibt es?

Zusätzlich zum IT-Grundschutz-Kompendium hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik eine Reihe von BSI-Standards entwickelt. Ziel ist, Unternehmen bei der Implementierung von IT-Sicherheitsmaßnahmen zu unterstützen. Diese Standards beinhalten ausführliche Vorgaben, Anforderungen und Best Practices, welche darauf ausgerichtet sind, verständliche Anleitungen für die Umsetzung der Maßnahmen zu bieten.

Derzeitig existieren vier BSI-Standards, die Methoden, Prozessen und Verfahren für unterschiedliche Aspekte der Informationssicherheit bieten:

BSI-Standard 200-1

Informationssicherheitsmanagementsystem(e), kurz ISMS. Dieser Standard spezifiziert die grundsätzlichen Anforderungen für ein ISMS. Er gewährleistet die Planung, Einführung, Überwachung und stetige Optimierung der IT-Sicherheit im Unternehmen.

BSI-Standard 200-2

IT-Grundschutz-Methodik. Der BSI-Standard 200-2 beschreibt eine Methode, welche Firmen zur Erweiterung des ISMS nutzen können. Hierfür sind drei Methoden zur Ausführung definiert: Basis-, Standard- und Kern-Absicherung. Jede dieser Methoden bietet unterschiedliche Sicherheitsniveaus und Justagemöglichkeiten, um den individuellen Bedürfnissen einer Organisation gerecht zu werden.

BSI-Standard 200-3

Risikomanagement. Der BSI-Standard 200-3 befasst sich mit sämtlichen risikobezogenen Arbeitsabläufen bei der Implementation des IT-Grundschutzes. Dieser ist insbesondere für Organisationen geeignet, welche bereits die IT-Grundschutz-Methodik (BSI-Standard 200-2) integriert haben aber obendrein eine nachstehende Risikoanalyse ausführen möchten, um mögliche Schwachpunkte und Gefahren strukturiert zu erfassen und zu evaluieren.

BSI-Standard 200-4

Business Continuity Management. Dieser Standard liefert eine praxisnahe Anleitung zur Implementierung eines Business Continuity Management-Systems (BCMS). Das BCMS garantiert die Aufrechterhaltung kritischer Unternehmensprozesse im Fall von Not- und Schadenssituationen. Der Standard 200-4 befindet sich aktuell noch in der Kommentierungsphase und ersetzt den BSI-Standard 100-4 – Notfallmanagement.

BSI-Zertifizierung – Werden Sie zum Spitzenreiter in Sachen IT-Sicherheit!

Neben der Entwicklung von IT-Sicherheitsstandards bietet das BSI diverse Zertifizierungen an: Common Criteria (CC), technische Richtlinien (TR) usw. Zudem zertifiziert die Behörde Managementsysteme entsprechend der DIN-Norm 27001. Selbst Einzelpersonen können BSI-Zertifikate erhalten: Als Auditoren, IT-Sicherheitsprüfer oder IT-Grundschutz-Berater.

BSI-Zertifizierungen garantieren die Qualität und Kompetenz von Experten sowie Lösungen im Bereich der IT-Sicherheit. Im Umkehrschluss schaffen diese Garantien ein hohes Maß an Vertrauen in das Angebot und die Reputation des BSI.

IT-Grundschutz versus KRITIS-Verordnung – Unterschiede und Gemeinsamkeiten

Sowohl IT-Grundschutz als auch die KRITIS-Verordnung beschäftigen sich mit dem Schutz der Informationstechnik – jedoch mit unterschiedlichen Schwerpunkten und Verbindlichkeiten. Das IT-Grundschutz-Kompendium ist für Unternehmen, Behörden und Institutionen aller Größen konzipiert und bietet einen freiwilligen Maßnahmenkatalog zum Schutz unternehmerischer IT-Infrastrukturen. Im Gegensatz dazu richtet sich die KRITIS-Verordnung speziell an Betreiber kritischer Infrastrukturen. Diese sind verpflichtet, die Anforderungen der Verordnung durchzuführen, um gravierende negative Folgen für das Gemeinwohl abzuwenden.

Da er branchenspezifische Sicherheitsstandards sowie Ratschläge zur Einführung eines passenden Informationssicherheitsmanagements liefert, kann der IT-Grundschutz für KRITIS-Betreiber als Leitfaden zur Erfüllung der KRITIS-Verordnung dienen.

Fazit: Mit IT-Grundschutz und BSI-Standards Datenschutz und Compliance meistern

IT-Sicherheit ist für Unternehmen von zentraler Bedeutsamkeit, um sensible Daten und Systeme vor den Bedrohungen der vernetzten Welt zu schützen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat mit dem IT-Grundschutz-Kompendium sowie den BSI-Standards ein Instrumentarium entwickelt, welches Firmen eine umfassende Orientierungshilfe für eine gelungene IT-Sicherheitsstrategie bietet.

Um die Vorzüge des IT-Grundschutzes und der BSI-Standards voll auszuschöpfen, sollten Unternehmen deshalb diese Schritte befolgen:

  1. IT-Sicherheitslage analysieren – Erfassung von IT-Systemen, Anwendungen und Prozessen; Identifizierung von Schwachstellen und Bedrohungen.
  2. Relevante Module und Standards auswählen – Selektion basierend auf Branche, Unternehmensgröße sowie eigenen Ansprüchen.
  3. Maßnahmen implementieren – Integration in interne Prozesse und Richtlinien; Sensibilisierung der Mitarbeiter für IT-Sicherheit.
  4. Überprüfung und Anpassung – Regelmäßige Kontrolle und Aktualisierung der Sicherheitsmaßnahmen mittels neuer Bedrohungen und Technologien.
  5. Dokumentation und Zertifizierung – Lückenlose Maßnahmendokumentation, Zertifizierung nach BSI-Standards. Ziel ist die Schaffung hohen Vertrauens bei Kunden, Partnern und Behörden.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Durchführung dieser Leitlinien! Kontaktieren Sie uns noch heute unter 0800 4883 338 (innerdeutsch kostenfrei) sind wir für Sie da!

 

Weiterführende Infos: Audits und IT-Infrastrukturanalysen | IT-Sicherheitsanalysen aus Angreifersicht

 

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Lesedauer ‘ Quo Vadis, IT-Deutschland? – BSI Lagebericht 2022 ‘: 6 Minuten

Im jährlich erscheinenden BSI Lagebericht des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (kurz BSI) beschreibt die Behörde die aktuelle Situation bezüglich der Bedrohungslage für Unternehmen durch Cyber-Attacken.
Welche Erkenntnisse Sie aus dem Dokument ziehen können und welche Konsequenzen sich für Unternehmen ergeben, erfahren Sie im nachfolgenden Blogbeitrag.

Eine kurze Geschichte des BSI

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik mit Hauptsitz in Bonn wurde am 1. Januar 1991 gegründet und ist dem Bundesministerium des Innern zugeordnet. Das BSI fungiert als unabhängige und neutrale Stelle für Fragen zur Informationssicherheit. Als staatliche Einrichtung ist sie damit in Europa einzigartig.

Derzeit sind dort über 1.400 Informatiker, Physiker, Mathematiker und andere Mitarbeiter beschäftigt. Das Aufgabenspektrum des BSI selbst ist dabei sehr komplex – insbesondere, da Probleme in der Informationstechnik so vielschichtig sind. Vorrangig geht es dem BSI darum, unsere Gesellschaft über die Gefahren durch Computerversagen, -missbrauch oder -sabotage zu informieren sowie geeignete Maßnahmen zur Vermeidung aufzuführen. Dies, ohne konkrete Produkte oder Hersteller zu empfehlen; vielmehr werden anerkannte Regeln für Technik und Organisation aufgestellt, um Schaden abzuwenden.

Seine amtlichen Aufgaben, Rechte und Pflichten regelt das sog. ‘BSI-Gesetz’ (Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes) – unterzeichnet von Horst Köhler, Angela Merkel, Wolfgang Schäuble und Karl-Theodor zu Guttenberg – in seiner letzten Fassung vom 14. August 2009. Obwohl sich die ‘IT-Landschaft Deutschland’ in den letzten 13 Jahren rasant verändert hat, ist die grundlegende Intention der Behörde gleich geblieben: Sie ist und bleibt für BürgerInnen und Unternehmen eine wichtige Anlaufstelle in Sachen Informationssicherheit.

Viele Vorgaben des BSI dienen mustergültig als Richtlinie zur Auditierung und Umsetzung der Informationssicherheit. Ganze Berufsgruppen orientieren sich seither an dessen Vorgaben.

Einmal im Jahr legt das BSI den sogenannten Bericht ‘Die Lage der IT-Sicherheit in Deutschland’ vor. Das Vorwort hat das Bundesinnenministerium, den Beitrag selbst verantwortet inhaltlich das Präsidium des BSI. 2020 und 2021 waren es demnach Horst Seehofer als Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat sowie Arne Schönbohm als Präsident des BSI. In diesem Jahr kommt das Vorwort von Nancy Faeser, Ihres Zeichens Bundesministerin des Innern und für Heimat.

Ganz aktuell befindet sich das BSI in einer mieslichen Lage: Zum 18. Oktober wurde dem seit 1. Januar 2016 im Amt befindlichen Präsidenten Arne Schönbohm die Führung der Geschäfte im BSI untersagt. Auslöser sind seine Verwicklungen mit der Firma Protelion und deren Verbindungen nach Russland. Dies verursachte ein weithin spürbares Beben innerhalb des BSI. Daher wurde der Lagebericht 2022 nun am 25. Oktober 2022 durch Herrn Dr. Gerhard Schabhüser als Vizepräsident des BSI präsentiert.

Grundlegende Erkenntnisse aus dem BSI Lagebericht

IT-AnwenderInnen könnten Ende 2022 die Hoffnung verfolgen, dass durch immer besser werdende technische Abwehrmechanismen, durch die Cloud, durch leistungsfähigere Systeme, künstliche Intelligenz, verbreitete Bekanntheit der Angriffsversuche und somit also auch die Achtsamkeit des einzelnen IT Anwenders die Hürde für erfolgreich durchgeführte Angriffen gegen die IT-Infrastruktur mittlerweile höher liegen sollte. Zudem sollte man meinen, dass selbst Hacker – durch wirtschaftliche Themen wie Krieg in Europa, Rezession, Inflation etc. – aktuell andere Sorgen plagen und so ihr Augenmerk umgeleitet wird; dass also ‘Fachkräftemangel unter Hackern’ herrscht, wenn es um Angriffe auf Unternehmens-IT geht.

Leider geht dieses ‘Prinzip Hoffnung’ laut dem aktuellen, 116 Seiten umfassenden BSI Lagebericht für den Analysezeitraum 1. Juni 2021 bis 31. Mai 2022 überhaupt nicht auf – das Gegenteil ist der Fall!

Leistungsfähigere Systeme, künstliche Intelligenz, weltweite Highspeed-Vernetzung und eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Angriffsverfahren spielen den Cyberkriminellen in die Hände. Zudem erwies sich Corona als Motor des Erfolges für deren steigende Aktivitäten und Erfolge.

Fakt ist, dass die Internet-Kriminalität (neudeutsch gerne als Cybercrime bezeichnet) durch anonyme Zahlungen per Kryptowährungen und verschlüsselter Kommunikation seit Jahren zu einem höchst rentablen und ebenso professionalisierten Geschäftsmodell avanciert. Egal, ob sich Cyberkriminelle zu Gruppierungen wie beispielsweise Conti/Lockbit zusammenschließen oder einzeln agieren. Egal, ob sie rein profitorientiert oder im staatlichen Auftrag handeln – die Gefahr war nie zuvor höher! In anonymen Foren werden Hacker oder andere Berufsbilder wie Analysten (die Unternehmen als potenzielle Angriffsziele auf deren Marktwert prüfen) sowie psychologisch geschulte, sprachgewandte Mitarbeiter, die Ransom-Verhandlungen führen, gezielt angeworben.

Werden von einer Hacker-Gruppierung Schwachstellen in Unternehmen entdeckt, so wird dieses Wissen anderen Gruppen oder Einzeltätern im anonymen Darknet zum Kauf und eigenen Nutzung angeboten. Vereinfacht dargestellt dient das Darknet als Handelsplattform für den illegalen Handel mit Schwachstellen und Daten.

Wer dieses Jahr am 1. Februar im Rahmen des BSI-Kongresses der Keynote von Nancy Faeser gefolgt ist, wurde spätestens mit dem Einmarsch Russlands in die Ukraine drei Wochen später am 24. Februar klar, dass Cyberattacken auch ein Krieg der Staaten mit anderen Mitteln sind.

Zusammengefasst: Wichtige Aussagen im BSI Lagebericht

Der BSI Lagebericht gibt – anhand konkreter und lesenswerter Beispiele – Antworten auf relevante, die aktuelle Situation in ‘IT-Deutschland’ betreffende, Fragen:

  • Welche typischen Angriffe werden gefahren?
  • Welche Bedeutung hat eine digitale Identität heutzutage?
  • Welche Schwachstellen werden (aus)genutzt?
  • Welche Rolle spielt der Mensch in diesen Szenarien?
  • Wie kann eine (vermeintlich) harmlose eMail eine existenzbedrohende Katastrophe im Unternehmen verursachen?
  • Welche Auswirkungen (z.B. auf die Lieferkette) können Cyber-Attacken mit sich bringen?

Das deutliche Signal des Lageberichtes dabei ist:

  • Die Bedrohung der IT-Sicherheit ist so hoch wie nie
  • Jeder kann ein potenzielles Ziel von Cybercrime werden
  • Ransomware ist und bleibt eine der größten IT-Gefahren für Unternehmen und einzelne Personen
  • Erpressungen werden vielschichtiger
  • Es gibt kein Ausruhen; die Abwehr ist und bleibt ein erforderlicher, kontinuierlicher Prozess
  • Es liegt an jedem Einzelnen und an jeder einzelnen Maßnahme, wie erfolgreich die Abwehr gegen Cybercrime ist
  • Die Summe der Maßnahmen und die Wirksamkeit der Awareness entscheiden über Erfolg oder Misserfolg

Der BSI Lagebericht macht insgesamt sehr deutlich, dass die Abwehr von Angriffen gegen IT und daran angebundene Infrastruktur eine wesentliche Aufgabe für jeden, der administrativ damit zu tun hat, aber auch für alle AnwenderInnen, die mit ihr arbeiten, darstellt. Denn Technik allein hilft nicht gegen Cybercrime.

In seinem Beitrag zur Veröffentlichung des BSI Lagebericht hat es das Bundesamt am 1. November 2022 auf Facebook nochmals sehr prägnant formuliert:

“Das Wohlergehen der Bevölkerung hängt stärker denn je davon ab, wie erfolgreich es gelingt, die digitale Resilienz der Gesellschaft zu stärken.”

Wenn Sie Interesse an allen Details haben, können Sie sich über nachfolgende Links selbst einen Einblick in die Einschätzung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik verschaffen:

Den einleitenden Artikel zum BSI Lagebericht finden Sie hier.
Der gesamte BSI Lagebericht ist als Download hier verfügbar.

Sie haben Fragen zu diesem oder weiteren Themen, die IT-Sicherheit Ihres Unternehmens betreffend? Wir sind Mitglied in der vom BSI und Bitkom vor 10 Jahren ins Leben gerufenen Allianz für Cybersicherheit und beschäftigen uns seit langem intensiv mit der Entwicklung im Bereich Informationssicherheit. Kontaktieren Sie uns einfach kostenfrei telefonisch unter der nummer 0800 4883 338, wir helfen Ihnen gerne.

Denn wir bei Schneider + Wulf haben es uns zur Aufgabe gemacht, Ihre digitale Resilienz zu stärken.

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Weiterführende Links

Hier finden Sie weiterführende Informationen zu IT-Sicherheitskonzepten im Allgemeinen sowie zum Thema Datensicherheit. Zu den Sicherheitsanalysen aus Angreifersicht unserer IT Security-Tochter CRISEC geht es hier.

Lesedauer: ca. 4 Minuten

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat am 23. Februar 2022 mit dem ‘Maßnahmenkatalog Ransomware’ Ratschläge zum Schutz vor Ransomware herausgegeben. Bei diesem 21-seitigen Schriftstück mit dem Untertitel ‘Präventive Maßnahmen zur Absicherung vor Krypto-Trojanern’ handelt es sich um eine frei zugängliche Veröffentlichung zur allgemeinen Cyber-Absicherung.

Welche Bedeutung hat das Dokument? Und was steht eigentlich drin? An wen richtet es sich? Was es mit den Empfehlungen des BSI auf sich hat, erfahren Sie in diesem Artikel.

Laut BSI dient das Dokument zur Vorbereitung auf einen Ransomware-Angriff und stellt die notwendigen präventiven Grundlagen vor. Es wurde auf Basis der Erfahrungen, die bei der Ransomware-Fallbearbeitung gewonnen wurden, erstellt. Es richtet sich an Unternehmen und Behörden, die sich mit dem Thema noch nicht oder nur ansatzweise auseinandergesetzt haben und eine Übersicht über mögliche Schutzmaßnahmen vor Ransomware suchen.

Um das Schreiben, welches auf der Internetseite des BSI zum Download bereitsteht, verstehen und einordnen zu können, ist erstmal wichtig zu wissen, was Ransomware überhaupt ist.

Der Begriff Ransomware ist eine Zusammensetzung des englischen Begriffs ‘ransom’ (Lösegeld) und der Endung ‘ware’ von Software. Dabei dreht es sich um Schadprogramme, die man auch als Erpressungstrojaner bezeichnen kann. Solche Viren können, im Falle, dass diese einmal ins unternehmerische Datennetz eingedrungen sind, den Zugang auf Informationen wie auch komplette Systeme einschränken oder komplett lahmlegen. Verbunden sind solche Angriffe generell mit einer Lösegeld-Forderung – wird dieser nachgekommen, werden die Daten wieder freigegeben (so zumindest die Aussage der Erpresser). Die Bezahlung wird meist in Krypto-Währungen wie Bitcoin gefordert. Absicht eines Ransomware-Angriffs ist es also, Daten zu chiffrieren und Lösegeld für ihre Entschlüsselung zu fordern.

Aber Achtung: Die Zeit hat gezeigt, dass die Bezahlung der geforderten Gesamtsumme keine Gewährleistung für die Freigabe der Daten ist. Statt deshalb im Schadensfall solchen Forderungen nachzukommen, empfiehlt das BSI klar, sich an die Behörden zu wenden und Anzeige zu erstatten (weitere Empfehlungen, was Unternehmen tun sollten, wenn sie von einem Ransomware-Angriff betroffen sind, hat das BSI auf dieser Seite gelistet).

Ransomware-Angriffe nehmen bereits seit 2006 kontinuierlich zu – weltweit. Während dieser Zeit wurden schon unterschiedlichste Institutionen Opfer solcher Erpressungsversuche: Von öffentlichen Einrichtungen über große Firmen und mittelständische Betriebe bis hin zu kleinen Betrieben, Schulen oder Krankenhäusern.

Wie kann man sich gegen Cyber-Erpressung absichern?

Wie erwähnt bietet der Leitfaden präventive Tipps zum Schutz vor Ransomware-Angriffen. Darüber hinaus enthält das Dokument Strategien für den Ernstfall, also konkrete Empfehlungen fürden Umgang mit einer Lösegelderpressung infolge eines Verschlüsselungstrojaners.

Der wichtigste Ratschlag zur Risikoreduzierung: Zyklische Backups aller wichtiger Daten!

Wer (idealerweise vollautomatisiert) in einem fix festgesetzten Takt Sicherheitskopien sämtlicher wichtiger Daten erstellt, ist gegen einen Ransomware-Angriff geschützt, denn: Backups nehmen Lösegeldforderungen den Wind aus den Segeln.

Neben Datensicherungen sind die Nutzung von Virenschutzprogrammen auf allen im Unternehmen eingesetzten Geräten plus regelmäßige Aktualisierungen der eingesetzten Softwarelösungen und des Betriebssystems grundsätzliche Empfehlungen vom BSI. Zu guter Letzt weißt das BSI auf die Bedeutsamkeit hin, Mails von unseriösen Absendern nicht zu öffnen.

Zusätzlich zu diesen Tipps (die für jedermann sofort nachvollziehbar sind), hält das BSI-Papier einige Empfehlungen bereit, die sich konkret an IT-Administratoren richten, beispielsweise:

Nur erforderliche Ports freigeben
Remote-Fernzugänge schützen
Sensibler Umgang mit Administrator-Accounts
Zentrales Logging

Tipp: Mit dem kostenfreien Mailverteiler Sicher – Informiert weist das BSI alle zwei Wochen auf aktuelle Sicherheitslücken und wichtige Ereignissen rund um die IT-Sicherheit hin.

Fazit zum BSI-Leitfaden

Das Gute am aktuellen Handbuch zu Ransomware: Es ist in beachtlichen Teilen auch für Nicht-IT-Experten nachvollziehbar.

Das Schlechte am aktuellen Handbuch zu Ransomware: Es ist in beachtlichen Teilen auch für Nicht-IT-Experten nachvollziehbar.

Soll heißen: Seine Ratschläge sind relevant und kommen im richtigen Moment, sind aber an vielen Bereichen eher seicht und enthalten Informationen, die Unternehmen ohnehin schon umgesetzt haben sollten. Uns ist natürlich bewusst, dass viele Betriebe keinesfalls bestmöglich positioniert sind in Puncto IT-Grundschutz, weshalb der Leitfaden vom BSI wie gerufen kommt – mit dem Ziel sich die Frage zu fragen, welche von den empfohlenen Methoden bereits realisiert wurden und welche nicht.

Die Aktion des BSI, für das Thema Ransomware zu sensibilisieren und Unternehmen die relevanten Fakten an die Hand zu geben, begrüßen und unterstützen wir voll und ganz. Man sollte allerdings bewertend bemerken, dass es sich bei dem Arbeitspapier lediglich um eine Sammlung von ‘Best Practices’ dreht, die gegen unterschiedliche Angriffe absichern sollen.

Ohne Frage – ein Verfahren nach diesem Gießkannenprinzip ist auf jeden Fall besser, als keinerlei Sicherheitsmaßnahmen zu realisieren. Allerdings benötigen Unternehmen mit dem Ziel, umfassend vor jedem Ransomware-Angriff geschützt zu sein, eine individuelle IT-Sicherheitsarchitektur, da jedes Unternehmen über eine individuelle IT-Landschaft verfügt. Empfehlenswert ist ein geeignetes Gesamt-Konzept, welches alle Einzelteile einbezieht und bei welchem Themen wie Firewall, Cloud-Sicherheit, Handy-Schutz und vieles mehr perfekt aufeinander abgestimmt sind.

Insbesondere aufgrund der aktuellen geopolitischen Lage sollten die Ratschläge des BSI in jedem Fall ernstgenommen und bei Defiziten zeitnah im persönlichen Betrieb implementiert werden. Wenn Sie den Wunsch haben, Ihre IT-Sicherheit begutachten zu lassen oder auch Unterstützung benötigen, um sich gezielt sowie gründlich vor Ransomware abzusichern, dann sind wir Ihr qualifizierter Ansprechpartner.

Sprechen Sie uns unter der Nummer 0800 4883 338 gerne persönlich an. Unsere Experten kümmern sich professionell um eine optimale Absicherung Ihrer IT-Landschaft.

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Lesedauer: ca. 8 Minuten

Zeitgenössische Gesellschaften mit hochentwickelter Dienstleistungs- und Industriewirtschaft zeichnen sich durch ein hohes Maß an Digitalisierung, Wendigkeit, Konkurrenzfähigkeit und intensiver Teilnahme an der Globalisierung aus. In Anbetracht dessen sind moderne Unternehmen immer stärker von einer hochleistungsfähigen, funktionstüchtigen und ausfallsicheren IT-Infrastruktur abhängig – das gilt insbesondere für systemrelevante Unternehmen der kritischen Infrastruktur.

Diese als KRITIS bezeichneten Infrastrukturen werden so zu einem der bedeutendsten wirtschaftlichen Stützpfeiler. Deshalb muss deren reibungsloser Betrieb zu jeder Zeit gewährleistet sein – fallen sie infolge von Internetangriffen, Havarien oder technischem Versagen aus, hat das gravierende Auswirkungen auf die Sicherheit und Versorgungslage des Landes.

Aus diesem Grund hat die Politik rechtliche Vorgaben und Regelungen festgelegt, um solchen gefährlichen Szenarien vorzubeugen. Welche dies sind, wann eine Infrastruktur als ‘kritisch’ bezeichnet wird und welchen spezifischen Herausforderungen systemrelevante Unternehmen der kritischen Infrastruktur begegnen, lesen Sie in unserem folgenden Blogartikel.

Wie sich eine kritische Infrastruktur definiert

Laut der öffentlichen Begriffsklärung des Bundesamtes für Sicherheit und Informationstechnologie (BSI) wie auch des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz sowie Katastrophenhilfe (BBK) handelt es sich bei kritischen Infrastrukturen um die ‘Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden.’

Merkmale kritischer Infrastrukturen

Demzufolge sind private und staatliche Betriebe der kritischen Infrastruktur für die Instandhaltung wichtiger gesellschaftlicher Funktionen, der Gesundheitssituation, der Sicherheit und des ökonomischen oder sozialen Wohlseins der Bevölkerung elementar – und somit äußerst schützenswert.

Die Nationale Strategie zur Sicherheit kritischer Infrastrukturen, die am 17. Juni 2009 vom Bundesministerium des Innern sowie Heimat (BMI) verabschiedet wurde, definiert 9 Bereiche der kritischen Infrastrukturen:

1. Staat und Verwaltung
2. Stromerzeugung
3. Informationstechnik und Telekommunikation
4. Transport und Verkehr
5. Gesundheitszustand
6. Wasser
7. Ernährung
8. Finanz- und Versicherungswesen
9. Medien plus Kultur

Mit der Novellierung des BSIG im Jahr 2021 kam mit der Siedlungsabfallentsorgung ein zehnter Bereich hinzu (der jedoch auf Bundesebene noch nicht allgemeingültig ist).

Inwiefern ein Unternehmen als kritische Infrastruktur eingestuft wird, kann nur eine individuelle Prüfung mit Sicherheit beantworten. Es existieren jedoch bekannte Anhaltspunkte, anhand derer eine erste Einstufung möglich ist:

Schwellenwert – Das BSI hat in der KRITIS-Verordnung 2021 für jeden Bereich spezielle Schwellenwerte festgelegt. Diese bestimmen, ab wann ein Unternehmen der kritischen Infrastruktur zuzuschreiben ist. Eine übersichtliche Aufzählung finden Sie hier.

IT-Netzwerk – Die sog. IT-Independenz von Unternehmen ist ein weiterer aussagekräftiger Faktor. Hier geht es darum, ob ein Betrieb mit mehreren Standorten diese IT-seitig zentral oder dezentral verwaltet. Verständlicherweise unterstützt eine zentrale Verwaltung die Einstufung als kritische Infrastruktur.

Verschärfte Bedrohungslage erfordert verschärfte Maßnahmen

Grundsätzlich sind kritische Infrastrukturen vorteilhaft beschützt. Nichtsdestotrotz stellen sie aufgrund deren Bedeutsamkeit sowie Sensibilität für Wirtschaft und Gesellschaft und Staat ein lukratives Geschäft für Internetkriminelle, Terroristen und verfeindete Staaten dar.

Deshalb überrascht es absolut nicht, dass in der Presse immer wieder von IT-Ausfällen oder Störungen kritischer Infrastrukturen zu lesen ist. So sorgte zum Beispiel im Mai 2021 ein Ransomware-Zugriff auf eines der größten Kraftstoff-Leitungssysteme des Betriebs Colonial Pipeline in den USA temporär für Treibstoffengpässe an der gesamten Ostküste.

Dies ist kein Einzelfall: Gemäß dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik haben die Attacken auf die Sektoren Informationstechnik sowie Telekommunikation, Finanz- und Versicherungswesen sowie Wasser und Energie in den vergangenen Jahren merklich zugenommen. Zeitgleich zeigen die Ergebnisse des aktuellen Lageberichts der IT-Sicherheit des Bundesamtes für Sicherheit in der EDV, dass in den erwähnten Branchen insgesamt 1.805 Sicherheitsmängel festgestellt wurden, die insbesondere auf Problematiken im Fachbereich Netztrennung, Notfallmanagement und physische Sicherheit zu begründen sind.

Nebst Internetangriffen gehen auch Naturgewalten, Havarien, menschliches Scheitern oder technische Fehler mit teilweise schwerwiegenden Folgen für die Sicherheit und das Wohlergehen der Menschen einher, wie der 31-stündige Stromausfall in Berlin-Köpenick Ende Februar 2019 mit Nachdruck verdeutlichte.

Gesetze zum Schutz kritischer Infrastrukturen

Mit dem Ziel, derartige Worst-Case-Szenarien zu verhindern, gilt es für Betriebe der kritischen Infrastruktur Gefahren und Bedrohungen frühzeitig zu ermitteln und abzuwehren. Die gesetzlichen Bedingungen sowie Regelungen sind dazu im IT-Sicherheitsgesetz 2.0, dem BSI-Gesetz (BSIG), sowie der BSI-KRITIS-Verordnung (BSI-KritisV) festgelegt. Demnach sind Betriebe der kritischen Infrastruktur dazu verordnet,

eine Kontaktstelle für die betriebene kritische Infrastruktur zu benennen.

die IT-Sicherheit auf den ‘Stand der Technik’ umzusetzen und passende organisatorische und elektronische IT-Sicherheitsmaßnahmen zur Prävention, Ausmachung und Bewältigung von IT-Sicherheitsvorfällen oder IT-Störungen zu implementieren (vor allem ein ISO 27001-konformes Informationssicherheitsmanagementsystem) und auf diese Weise die Verfügbarkeit, Vertraulichkeit, Integrität und Authentizität ihrer IT-Systeme, IT-Komponenten und IT-Prozesse sicherzustellen.

IT-Sicherheitsvorfälle und erhebliche IT-Störungen, welche zu einem IT-Störfall führen, zu melden.

die getroffenen IT-Sicherheitsvorkehrungen gemäß § 8a Absatz 3 BSIG mittels eines Gutachtens gegenüber dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zu belegen.

Stabile Netzwerke – ein Muss

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat bereits im März 2020 die ‘Konkretisierung der Anforderungen an die nach § 8a Absatz 1 BSIG umzusetzenden Maßnahmen‘ veröffentlicht. Mit diesem Anforderungskatalog stellt das BSI allen Betrieben der kritischen Infrastruktur und ihren Gutachtern einen konkreten Bereich zur Wahl, Umsetzung und Prüfung aller IT-Sicherheitsmaßnahmen, welche im Rahmen der IT-Sicherheit umzusetzen sind. Hierbei deckt der Anforderungskatalog alle aufgeführten Bereiche ab:

Informationsmanagementsystem
Asset Management
Risikoanalysemethode
Continuity Management
Technische Informationssicherheit
Personelle sowie organisatorische Sicherheit
Bauliche / physische Absicherung
Vorfallserkennung und Bearbeitung
Begutachtung im laufenden Betrieb
Externe Informationsversorgung sowie Unterstützung
Lieferanten, Dienstleistungsunternehmen und Dritte
Meldewesen

Sind Sie ein Unternehmen der kritischen Infrastruktur und auf der Recherche nach effektiven und innovativen IT-Sicherheitslösungen? Ihr Ziel ist es, ihre IT-Infrastruktur intelligent vor potenziellen Bedrohungen zu beschützen? Sie haben weitere Fragen zu den Themen IT-Sicherheitsgesetz 2.0, BSI-KRITIS-Verordnung oder kritische Infrastrukturen? Sprechen Sie uns unter der 0800 4883 338 gerne an!

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