EU-Cybersicherheitsstrategie: Maßnahmen gegen Internetangriffe und Internetkriminalität

,

Lesedauer ‘EU-Cybersicherheitsstrategie: Maßnahmen gegen Internetangriffe und Internetkriminalität’ 7 Minuten

Ein Unternehmen führen ohne Internet und digitale Technologien – undenkbar. Das breite Wissensspektrum sowie die Möglichkeiten der Digitalisierung inspirieren unser tägliches Handeln, unterstützen den Fortschritt in der Geschäftswelt und gestatten globale Vernetzung. Allerdings sind mit all diesen Vorteilen auch Gefahren verbunden. Internetkriminalität, Desinformationskampagnen und digitale Spionage haben sich zu übergreifenden Bedrohungen entwickelt. In Anbetracht dieser Gefahrenlage hat die Europäische Union eine Cybersicherheitsstrategie formuliert. Welche speziellen Regelungen diese Vorgehensweise umfasst und wie sie Unternehmen und Einzelpersonen in der EU prägt, erörtern wir Ihnen im folgenden Artikel.

Den digitalen Alltag sicher gestalten

Remote Work statt Büroarbeit, virtuelle Meetings statt Konferenzraum, Online Shopping statt Einkaufsbummel: In den letzten Jahren gestaltet sich unser tägliches Leben, sowohl privat als auch im beruflich, zunehmend ‘digitalisiert’. Das überrascht kaum: Im Gegensatz zu traditionellen Lebens- und Arbeitsweisen bieten digitale Technologien diverse ökonomische wie ökologische Vorteile.

Doch wo Licht ist, ist auch Schatten: Die wachsende Online-Präsenz ruft Kriminelle auf den Plan, welche von der Anonymität des Internets profitieren. Egal ob es um Datendiebstahl, digitale Erpressung oder virtuelles Stalking geht – die Spanne möglicher Straftaten ist hoch und betrifft Einzelpersonen ebenso wie Wirtschaftsunternehmen und Behörden. Dieser Trend steigt in Zukunft noch an – bis 2025 sind weltweit ca. 41 Milliarden Geräte mit dem ‘Internet der Dinge’ verbunden.

Die so entstehenden Schäden liegen bereits jetzt in Billionenhöhe! Allein die deutsche Wirtschaft erleidet durch Internetangriffe einen jährlichen finanziellen Verlust von ca. 206 Milliarden Euro. Und wir reden hier noch nicht von etwaigen Reputationsschäden oder – im schlimmsten Fall – dem Verlust der Geschäftsfähigkeit.

Um den vielfältigen und fortlaufend wechselnden Bedrohungslagen effizient zu begegnen, hat die Europäische Union bereits im Dezember 2020 eine innovative Cybersicherheitsstrategie verabschiedet.

Sicherheit und Transparenz als Kernpunkte

Die EU-Cybersicherheitsstrategie ist weit mehr als nur ein politisches Statement. Sie ist ein umfassender Plan für die Zukunft der digitalen Sicherheit in Europa und über europäische Grenzen hinaus. Sie hat das Ziel, einen digitalen Raum zu erzeugen, der nicht bloß sicher ist, sondern zudem die Grundwerte und Grundrechte der europäischen Bevölkerung, Wirtschaft und Gesellschaft beschützt.

Die Strategie ist in drei wesentliche Aktionsbereiche gegliedert:

  1. Stärkung der Widerstandsfähigkeit und der technologischen Souveränität: Dieser Aktionsbereich konzentriert sich auf die Stärkung der Resistenz kritischer Infrastrukturen, beispielsweise dem Gesundheitswesen, der Energieinfrastruktur sowie dem Verkehrssektor. Unterschiedliche Regelungen, etwa das Programm zur Cyber-Sicherheitszusammenarbeit (CSC) und die NIS2-Richtlinie, garantieren die Absicherung der EU sowie ihrer Mitgliedstaaten gegen Cyberbedrohungen. Des Weiteren ist die Einrichtung eines KI-gestützten Netzwerks von Sicherheitszentren vorgesehen, welches als ‘EU-Cyber-Schutzschild’ dienen soll.
  2. Entwicklung operativer Fähigkeiten für Prävention, Abschreckung und Reaktion: Die EU richtet eine zentrale Cyberkoordinierungsstelle ein, die die Zusammenarbeit zwischen den diversen EU-Organen und den nationalen Behörden optimiert. Zudem erweitert sie den Handlungsspielraum der EU im Bereich der Cyberdiplomatie und treibt die Entwicklung von Kenntnissen zur Cyberabwehr voran.
  3. Förderung eines weltweit offenen und sicheren Cyberraums: Mit diesem Aktionsbereich etabliert die EU einheitliche Regeln für hohe digitale Sicherheit. Durch die Intensivierung internationaler Kooperationen erarbeitet sie Normen und Standards, welche im Einklang mit den Werten der Europäischen Union stehen. Darüber hinaus ist der Aufbau von Cyberkapazitäten in Drittstaaten ein zentraler Baustein dieses Bereichs.

EU-Cybersicherheitsstrategie: Die wichtigsten Regelungen

Die Europäische Union hat mit der Cybersicherheitsstrategie etliche Schlüsselinitiativen angestoßen und diverse Regularien fixiert, welche für die Stärkung der digitalen Resilienz der Mitgliedstaaten sorgen. Im Folgenden erörtern wir einige der wichtigsten Regelungen im Detail:

Initiative zur Kollaboration in der Cybersicherheit: Als integraler Bestandteil der EU-Cybersicherheitsstrategie setzt die Initiative zur Kollaboration in der Cybersicherheit (CSC) den Fokus auf die Verstärkung der kollaborativen Bemühungen zwischen den Mitgliedstaaten der EU sowie Drittländern. Der Anreiz besteht darin, kollektive Probleme im Bereich der Cybersicherheit wirkungsvoll zu bewältigen. Angestrebt ist ein überlegenes Cybersicherheitsniveau. Erreicht wird dies durch den Austausch bewährter Verfahren sowie die Publikation von Fakten.

NIS2: Die NIS2-Richtlinie definiert strenge Sicherheitsvorschriften für kritische Infrastrukturen, IT-Landschaften und -Dienste. Davon ausgehend müssen Unternehmen und Organisationen zwingend adäquate Strategien zur Verteidigung ihrer IT-Systeme und -Netzwerke implementieren. Bei Zuwiderhandlungen ist mit schweren Sanktionen zu rechnen.

Gesetz zur Cyber-Resilienz: Die Vorschrift zur Cyber-Resilienz (kurz CRA) verfolgt das Ziel, die betriebliche Widerstandsfähigkeit gegen Internetkriminalität zu steigern. Wirtschaftsunternehmen und staatliche Einrichtungen sind dazu aufgefordert, präventive Schritte zur effektiven Sicherung ihrer Informations- und Kommunikationssysteme einzuleiten.

Regelung der Integration von künstlicher Intelligenz im Gesundheitswesen: Diese Vorschrift klärt die gesetzeskonforme Integration von KI im Bereich des Gesundheitswesens. Ihr Ziel ist die Minimierung möglicher Datenschutzrisiken, ohne jedoch die Vorteile der Nutzung von künstlicher Intelligenz im Gesundheitswesen einzuschränken.

Die Vorteile eines koordinierten Ansatzes für die Internetsicherheit

In einer digitalisierten Welt, in der die Internetkriminalität stetig steigt und Bedrohungen zunehmend raffinierter und komplexer werden, ist koordiniertes Vorgehen in Bezug auf Internetsicherheit nicht bloß erwünscht, sondern angebrachte Notwendigkeit. Dieser koordinierte Ansatz ermöglicht die Schaffung eines homogenen Handlungsrahmens, welcher die Vereinheitlichung und Verbesserung der Cybersicherheitspraktiken in den einzelnen Mitgliedstaaten erleichtert. Diese Rahmenbedingungen stellen sicher, dass alle Mitgliedstaaten die gleichen, hohen Standards in Sachen Internetsicherheits-Management erfüllen.

Darüber hinaus hat eine koordinierte Cybersicherheitsstrategie weitreichende Vorzüge: Sie erschafft eine einheitliche Front gegen Internetrisiken und unterstützt die Teamarbeit und den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten. Dadurch entsteht ein starker und vor allem sicherer digitaler Raum, und diese Sicherheit sorgt letzten Endes für das allgemeine Wohlbefinden aller Einwohner der EU.

EU-Cybersicherheitsstrategie: Gesetzgebung für Unternehmen

Die Europäische Union hat in den vergangenen Jahren signifikante Anstrengungen unternommen, um die Cybersicherheitslandschaft in der EU zu stärken. Zu diesem Zweck wurden eigens entwickelte Richtlinien, Verordnungen und Gesetze erlassen. Diese Regelwerke schützen digitale Infrastrukturen, private Daten der Bürger sowie sämtliche, im digitalen Raum agierende, Unternehmen. Letztere sind durch dedizierte Regelungen zusätzlich abgesichert:

Deutsches BSI-Gesetz: In der BRD dient das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als regulierende Institution für Cybersicherheit. Das BSI-Gesetz erklärt deren Zuständigkeiten sowie Befugnisse und leistet einen unverzichtbaren Teil zum Schutz der Informationssicherheit innerhalb Deutschlands.

NIS-Direktive: Diese Richtlinie konkretisiert die Verantwortungsbereiche von Wirtschaftsakteuren und Organisationen im Gebiet der Internetsicherheit auf EU-Ebene und fördert Kollaborationen zwischen den Mitgliedstaaten zur Abwehr von Cybergefahren.

eIDAS-Regulierung: Diese Regelung lenkt die Anwendung elektronischer Identifizierungs- und Vertrauensdienste innerhalb der EU und sichert sowohl die Interoperabilität als auch die Integrität.

Nationale Gesetze zur IT-Sicherheit: Innerhalb der verschiedenen Mitgliedsländer der EU gibt es weitere Gesetzgebungen für die IT-Sicherheit, welche Unternehmen und Institutionen dazu anhalten, die informationstechnologischen Systeme vor Internetgefahren zu schützen.

EU-DSGVO: Diese Vorschrift etabliert strenge Richtlinien für den Umgang mit personenbezogenen Daten und setzt bei Verstößen drastische Sanktionen fest. Unternehmen, welche die derzeitigen Cybersicherheitsvorschriften nicht erfüllen, müssen mit hohen Geldbußen rechnen. Deshalb ist eine regelmäßige Kontrolle der Informations- und Kommunikationssysteme unentbehrlich, um die Einhaltung der geltenden Cybersicherheitsvorschriften zu garantieren.

EU-Cybersicherheitsbehörden auf einen Blick!

In der Europäischen Union gibt es mehrere professionelle Behörden und Organisationen, welche sich der Cybersicherheit verschreiben.

An vorderster Front steht die European Union Agency for Cybersecurity, kurz ENISA. Diese ist die zentrale Anlaufstelle für Anliegen rund um die Internetsicherheit in der EU. Die Dienststelle bietet eine Reihe von Dienstleistungen an, darunter Risikobewertungen, Tipps sowie die Förderung von Kooperationen und Netzwerken zwischen den Mitgliedstaaten.

Neben der ENISA gibt es die Computer Emergency Response Teams (CERTs). Diese Teams reagieren in Echtzeit auf Internetbedrohungen sowie Internetangriffe. Die Teams agieren sowohl auf nationaler als auch auf lokaler Ebene und bieten schnelle Unterstützung bei der Identifizierung und Bekämpfung von Internetbedrohungen.

Eine weitere Organisation, welche bei der Cybersicherheitsabwehr eine entscheidende Rolle spielt, ist das European Cybercrime Centre (EC3) von Europol. Das EC3 fungiert als koordinierende Einheit für die Abwehr von Internetkriminalität in der EU und begünstigt den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten.

Sämtliche dieser Behörden arbeiten Hand in Hand und gewährleisten so eine koordinierte und wirkungsvolle Reaktion auf sämtliche Bedrohungen für die Internetsicherheit. Die Aktivitäten dieser Behörden und Organisationen sind wesentlicher Bestandteil der EU-Cybersicherheitsstrategie.

Ein Meilenstein für die digitale Souveränität Europas

Fakt ist: Das Internet und digitale Technologien haben grundlegende Auswirkungen auf unseren Geschäftsalltag. In diesem Kontext stellt die EU-Cybersicherheitsstrategie einen entscheidenden Baustein für die Instandhaltung der digitalen Integrität sowie Absicherung in Europa dar. Durch eine Kombination aus koordinierten Strategien, spezialisierten Behörden und umfangreichen rechtlichen Rahmenbedingungen bietet die Strategie einen robusten Schutzschild gegen die vielfältigen Internetbedrohungen unserer Zeit.

Alle Fragen zum Thema sowie weitere Details zur ‘EU-Cybersicherheitsstrategie’ erörtern wir Ihnen gerne persönlich! Kontaktieren Sie uns unter der kostenfreien Nummer 0800 4883 338.

 

Weiterführende Infos: Infrastruktursicherheit mit Lösungen von ITQ | Microsoft Azure Security | IT-Sicherheitskonzepte

 

Foto © JESHOOTS.com @ Pexels