Schlagwortarchiv für: NIS2

Am 17. Oktober ist es soweit: NIS2 wird in nationales Recht überführt.

Wer bisher noch nicht geprüft hat, inwieweit sein Unternehmen von der EU-Richtlinie betroffen ist und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, sollte schleunigst damit anfangen!

NIS2, das EU-Regelwerk zur Steigerung der IT-Infrastruktursicherheit, tritt mit Deadline 17. Oktober 2024 in Kraft. Wir haben Sie diesbezüglich bereits seit Ende 23 informiert und werden auch nicht müde, dies weiter tun.

Die Komplexität dieser Richtlinie und der nach wie vor hohe Aufklärungsbedarf überfordert viele Unternehmen. Uns ist wichtig, hier weiterhin Aufklärung zu betreiben, mit Ihnen unsere Erfahrungswerte aus aktuell 12 NIS2-Projekten der letzten Wochen und Monate zu teilen und Ihnen zu zeigen, wie wir bei Bedarf die erforderliche Unterstützung bieten können.

Deshalb bieten wir Ihnen eine neue Terminreihe zum Thema an. Nutzen Sie einen dieser Termine und erfahren Sie in kompakten 30 Minuten alle relevanten Fakten zum Thema und wieso Sie sich jetzt mit NIS2 beschäftigen sollten.

Denn: Wer dies nicht tut, handelt fahrlässig!

 

Hier geht es zur Anmeldeseite

 

 Foto © Adobe Stock

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Wer bisher noch nicht geprüft hat, inwieweit sein Unternehmen von der EU-Richtlinie betroffen ist und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, sollte schleunigst damit anfangen!

NIS2, das EU-Regelwerk zur Steigerung der IT-Infrastruktursicherheit, tritt mit Deadline 17. Oktober 2024 in Kraft. Wir haben Sie diesbezüglich bereits seit Ende 23 informiert und werden auch nicht müde, dies weiter tun.

Die Komplexität dieser Richtlinie und der nach wie vor hohe Aufklärungsbedarf überfordert viele Unternehmen. Uns ist wichtig, hier weiterhin Aufklärung zu betreiben, mit Ihnen unsere Erfahrungswerte aus aktuell 12 NIS2-Projekten der letzten Wochen und Monate zu teilen und Ihnen zu zeigen, wie wir bei Bedarf die erforderliche Unterstützung bieten können.

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Seit dem 17. Oktober ist NIS2 in nationales Recht überführt.

Wir müssen es ganz direkt sagen: Falls Sie sich immer noch nicht mit dem Thema beschäftigt haben, hängen Sie jetzt komplett in der Luft! NIS2 gedanklich auszublenden oder aus dem Bauch heraus zu entscheiden, ob das eigene Unternehmen davon betroffen ist oder nicht, ist ein hohes Wagnis.

Nutzen Sie deshalb unsere letzten Webinartermine und packen Sie das Thema sofort an! Im besten Fall hatte ihr Bauch recht – ansonsten sind wir (auch kurzfristig) beratend an Ihrer Seite.

 

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