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Lesedauer ‘EU-Cybersicherheitsstrategie: Maßnahmen gegen Internetangriffe und Internetkriminalität’ 7 Minuten

Ein Unternehmen führen ohne Internet und digitale Technologien – undenkbar. Das breite Wissensspektrum sowie die Möglichkeiten der Digitalisierung inspirieren unser tägliches Handeln, unterstützen den Fortschritt in der Geschäftswelt und gestatten globale Vernetzung. Allerdings sind mit all diesen Vorteilen auch Gefahren verbunden. Internetkriminalität, Desinformationskampagnen und digitale Spionage haben sich zu übergreifenden Bedrohungen entwickelt. In Anbetracht dieser Gefahrenlage hat die Europäische Union eine Cybersicherheitsstrategie formuliert. Welche speziellen Regelungen diese Vorgehensweise umfasst und wie sie Unternehmen und Einzelpersonen in der EU prägt, erörtern wir Ihnen im folgenden Artikel.

Den digitalen Alltag sicher gestalten

Remote Work statt Büroarbeit, virtuelle Meetings statt Konferenzraum, Online Shopping statt Einkaufsbummel: In den letzten Jahren gestaltet sich unser tägliches Leben, sowohl privat als auch im beruflich, zunehmend ‘digitalisiert’. Das überrascht kaum: Im Gegensatz zu traditionellen Lebens- und Arbeitsweisen bieten digitale Technologien diverse ökonomische wie ökologische Vorteile.

Doch wo Licht ist, ist auch Schatten: Die wachsende Online-Präsenz ruft Kriminelle auf den Plan, welche von der Anonymität des Internets profitieren. Egal ob es um Datendiebstahl, digitale Erpressung oder virtuelles Stalking geht – die Spanne möglicher Straftaten ist hoch und betrifft Einzelpersonen ebenso wie Wirtschaftsunternehmen und Behörden. Dieser Trend steigt in Zukunft noch an – bis 2025 sind weltweit ca. 41 Milliarden Geräte mit dem ‘Internet der Dinge’ verbunden.

Die so entstehenden Schäden liegen bereits jetzt in Billionenhöhe! Allein die deutsche Wirtschaft erleidet durch Internetangriffe einen jährlichen finanziellen Verlust von ca. 206 Milliarden Euro. Und wir reden hier noch nicht von etwaigen Reputationsschäden oder – im schlimmsten Fall – dem Verlust der Geschäftsfähigkeit.

Um den vielfältigen und fortlaufend wechselnden Bedrohungslagen effizient zu begegnen, hat die Europäische Union bereits im Dezember 2020 eine innovative Cybersicherheitsstrategie verabschiedet.

Sicherheit und Transparenz als Kernpunkte

Die EU-Cybersicherheitsstrategie ist weit mehr als nur ein politisches Statement. Sie ist ein umfassender Plan für die Zukunft der digitalen Sicherheit in Europa und über europäische Grenzen hinaus. Sie hat das Ziel, einen digitalen Raum zu erzeugen, der nicht bloß sicher ist, sondern zudem die Grundwerte und Grundrechte der europäischen Bevölkerung, Wirtschaft und Gesellschaft beschützt.

Die Strategie ist in drei wesentliche Aktionsbereiche gegliedert:

  1. Stärkung der Widerstandsfähigkeit und der technologischen Souveränität: Dieser Aktionsbereich konzentriert sich auf die Stärkung der Resistenz kritischer Infrastrukturen, beispielsweise dem Gesundheitswesen, der Energieinfrastruktur sowie dem Verkehrssektor. Unterschiedliche Regelungen, etwa das Programm zur Cyber-Sicherheitszusammenarbeit (CSC) und die NIS2-Richtlinie, garantieren die Absicherung der EU sowie ihrer Mitgliedstaaten gegen Cyberbedrohungen. Des Weiteren ist die Einrichtung eines KI-gestützten Netzwerks von Sicherheitszentren vorgesehen, welches als ‘EU-Cyber-Schutzschild’ dienen soll.
  2. Entwicklung operativer Fähigkeiten für Prävention, Abschreckung und Reaktion: Die EU richtet eine zentrale Cyberkoordinierungsstelle ein, die die Zusammenarbeit zwischen den diversen EU-Organen und den nationalen Behörden optimiert. Zudem erweitert sie den Handlungsspielraum der EU im Bereich der Cyberdiplomatie und treibt die Entwicklung von Kenntnissen zur Cyberabwehr voran.
  3. Förderung eines weltweit offenen und sicheren Cyberraums: Mit diesem Aktionsbereich etabliert die EU einheitliche Regeln für hohe digitale Sicherheit. Durch die Intensivierung internationaler Kooperationen erarbeitet sie Normen und Standards, welche im Einklang mit den Werten der Europäischen Union stehen. Darüber hinaus ist der Aufbau von Cyberkapazitäten in Drittstaaten ein zentraler Baustein dieses Bereichs.

EU-Cybersicherheitsstrategie: Die wichtigsten Regelungen

Die Europäische Union hat mit der Cybersicherheitsstrategie etliche Schlüsselinitiativen angestoßen und diverse Regularien fixiert, welche für die Stärkung der digitalen Resilienz der Mitgliedstaaten sorgen. Im Folgenden erörtern wir einige der wichtigsten Regelungen im Detail:

Initiative zur Kollaboration in der Cybersicherheit: Als integraler Bestandteil der EU-Cybersicherheitsstrategie setzt die Initiative zur Kollaboration in der Cybersicherheit (CSC) den Fokus auf die Verstärkung der kollaborativen Bemühungen zwischen den Mitgliedstaaten der EU sowie Drittländern. Der Anreiz besteht darin, kollektive Probleme im Bereich der Cybersicherheit wirkungsvoll zu bewältigen. Angestrebt ist ein überlegenes Cybersicherheitsniveau. Erreicht wird dies durch den Austausch bewährter Verfahren sowie die Publikation von Fakten.

NIS2: Die NIS2-Richtlinie definiert strenge Sicherheitsvorschriften für kritische Infrastrukturen, IT-Landschaften und -Dienste. Davon ausgehend müssen Unternehmen und Organisationen zwingend adäquate Strategien zur Verteidigung ihrer IT-Systeme und -Netzwerke implementieren. Bei Zuwiderhandlungen ist mit schweren Sanktionen zu rechnen.

Gesetz zur Cyber-Resilienz: Die Vorschrift zur Cyber-Resilienz (kurz CRA) verfolgt das Ziel, die betriebliche Widerstandsfähigkeit gegen Internetkriminalität zu steigern. Wirtschaftsunternehmen und staatliche Einrichtungen sind dazu aufgefordert, präventive Schritte zur effektiven Sicherung ihrer Informations- und Kommunikationssysteme einzuleiten.

Regelung der Integration von künstlicher Intelligenz im Gesundheitswesen: Diese Vorschrift klärt die gesetzeskonforme Integration von KI im Bereich des Gesundheitswesens. Ihr Ziel ist die Minimierung möglicher Datenschutzrisiken, ohne jedoch die Vorteile der Nutzung von künstlicher Intelligenz im Gesundheitswesen einzuschränken.

Die Vorteile eines koordinierten Ansatzes für die Internetsicherheit

In einer digitalisierten Welt, in der die Internetkriminalität stetig steigt und Bedrohungen zunehmend raffinierter und komplexer werden, ist koordiniertes Vorgehen in Bezug auf Internetsicherheit nicht bloß erwünscht, sondern angebrachte Notwendigkeit. Dieser koordinierte Ansatz ermöglicht die Schaffung eines homogenen Handlungsrahmens, welcher die Vereinheitlichung und Verbesserung der Cybersicherheitspraktiken in den einzelnen Mitgliedstaaten erleichtert. Diese Rahmenbedingungen stellen sicher, dass alle Mitgliedstaaten die gleichen, hohen Standards in Sachen Internetsicherheits-Management erfüllen.

Darüber hinaus hat eine koordinierte Cybersicherheitsstrategie weitreichende Vorzüge: Sie erschafft eine einheitliche Front gegen Internetrisiken und unterstützt die Teamarbeit und den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten. Dadurch entsteht ein starker und vor allem sicherer digitaler Raum, und diese Sicherheit sorgt letzten Endes für das allgemeine Wohlbefinden aller Einwohner der EU.

EU-Cybersicherheitsstrategie: Gesetzgebung für Unternehmen

Die Europäische Union hat in den vergangenen Jahren signifikante Anstrengungen unternommen, um die Cybersicherheitslandschaft in der EU zu stärken. Zu diesem Zweck wurden eigens entwickelte Richtlinien, Verordnungen und Gesetze erlassen. Diese Regelwerke schützen digitale Infrastrukturen, private Daten der Bürger sowie sämtliche, im digitalen Raum agierende, Unternehmen. Letztere sind durch dedizierte Regelungen zusätzlich abgesichert:

Deutsches BSI-Gesetz: In der BRD dient das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als regulierende Institution für Cybersicherheit. Das BSI-Gesetz erklärt deren Zuständigkeiten sowie Befugnisse und leistet einen unverzichtbaren Teil zum Schutz der Informationssicherheit innerhalb Deutschlands.

NIS-Direktive: Diese Richtlinie konkretisiert die Verantwortungsbereiche von Wirtschaftsakteuren und Organisationen im Gebiet der Internetsicherheit auf EU-Ebene und fördert Kollaborationen zwischen den Mitgliedstaaten zur Abwehr von Cybergefahren.

eIDAS-Regulierung: Diese Regelung lenkt die Anwendung elektronischer Identifizierungs- und Vertrauensdienste innerhalb der EU und sichert sowohl die Interoperabilität als auch die Integrität.

Nationale Gesetze zur IT-Sicherheit: Innerhalb der verschiedenen Mitgliedsländer der EU gibt es weitere Gesetzgebungen für die IT-Sicherheit, welche Unternehmen und Institutionen dazu anhalten, die informationstechnologischen Systeme vor Internetgefahren zu schützen.

EU-DSGVO: Diese Vorschrift etabliert strenge Richtlinien für den Umgang mit personenbezogenen Daten und setzt bei Verstößen drastische Sanktionen fest. Unternehmen, welche die derzeitigen Cybersicherheitsvorschriften nicht erfüllen, müssen mit hohen Geldbußen rechnen. Deshalb ist eine regelmäßige Kontrolle der Informations- und Kommunikationssysteme unentbehrlich, um die Einhaltung der geltenden Cybersicherheitsvorschriften zu garantieren.

EU-Cybersicherheitsbehörden auf einen Blick!

In der Europäischen Union gibt es mehrere professionelle Behörden und Organisationen, welche sich der Cybersicherheit verschreiben.

An vorderster Front steht die European Union Agency for Cybersecurity, kurz ENISA. Diese ist die zentrale Anlaufstelle für Anliegen rund um die Internetsicherheit in der EU. Die Dienststelle bietet eine Reihe von Dienstleistungen an, darunter Risikobewertungen, Tipps sowie die Förderung von Kooperationen und Netzwerken zwischen den Mitgliedstaaten.

Neben der ENISA gibt es die Computer Emergency Response Teams (CERTs). Diese Teams reagieren in Echtzeit auf Internetbedrohungen sowie Internetangriffe. Die Teams agieren sowohl auf nationaler als auch auf lokaler Ebene und bieten schnelle Unterstützung bei der Identifizierung und Bekämpfung von Internetbedrohungen.

Eine weitere Organisation, welche bei der Cybersicherheitsabwehr eine entscheidende Rolle spielt, ist das European Cybercrime Centre (EC3) von Europol. Das EC3 fungiert als koordinierende Einheit für die Abwehr von Internetkriminalität in der EU und begünstigt den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten.

Sämtliche dieser Behörden arbeiten Hand in Hand und gewährleisten so eine koordinierte und wirkungsvolle Reaktion auf sämtliche Bedrohungen für die Internetsicherheit. Die Aktivitäten dieser Behörden und Organisationen sind wesentlicher Bestandteil der EU-Cybersicherheitsstrategie.

Ein Meilenstein für die digitale Souveränität Europas

Fakt ist: Das Internet und digitale Technologien haben grundlegende Auswirkungen auf unseren Geschäftsalltag. In diesem Kontext stellt die EU-Cybersicherheitsstrategie einen entscheidenden Baustein für die Instandhaltung der digitalen Integrität sowie Absicherung in Europa dar. Durch eine Kombination aus koordinierten Strategien, spezialisierten Behörden und umfangreichen rechtlichen Rahmenbedingungen bietet die Strategie einen robusten Schutzschild gegen die vielfältigen Internetbedrohungen unserer Zeit.

Alle Fragen zum Thema sowie weitere Details zur ‘EU-Cybersicherheitsstrategie’ erörtern wir Ihnen gerne persönlich! Kontaktieren Sie uns unter der kostenfreien Nummer 0800 4883 338.

 

Weiterführende Infos: Infrastruktursicherheit mit Lösungen von ITQ | Microsoft Azure Security | IT-Sicherheitskonzepte

 

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Lesedauer ‘NIS2: Was Geschäftsführer über die Umsetzung wissen sollten’ 8 Minuten

Die Umsetzung der Richtlinie NIS2 und ihre Bedeutung für deutsche KMU ist ein aktuelles Thema von großer Relevanz. In diesem Blog-Beitrag erfahren Sie, was es mit NIS2 überhaupt auf sich hat und auf welche Details Sie als Entscheider achten müssen, damit Sie der Umsetzung nach deutschem Recht entspannt entgegenblicken können. Neben den möglichen Auswirkungen für deutsche KMU beschreiben wir zudem den geplanten zeitlichen Ablauf zur Einführung und Umsetzung von NIS2 und schildern mögliche Zusammenhänge mit anderen IT-Gesetzen, Richtlinien und Regularien.

NIS2: Richtlinie für IT-Infrastruktursicherheit

Was genau ist NIS2? ‘Network and Information Security 2’ ist die offizielle Bezeichnung für eine aktuell in der Umsetzung befindliche europäische Richtlinie zur Netzwerk und Informationssicherheit, welche das Sicherheitsniveau von Computernetzwerken und Informationssystemen verbessern soll mit dem Ziel, die Cybersicherheit in der Europäischen Union weiter zu stärken und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten zu verbessern. Sie baut auf der ersten NIS-Richtlinie auf, die im Jahr 2016 verabschiedet wurde.

Die NIS2-Richtlinie legt fest, dass Unternehmen, die als Betreiber kritischer Dienste oder Anbieter digitaler Dienste tätig sind, bestimmte Sicherheitsmaßnahmen ergreifen müssen, um ihre Systeme vor Cyberangriffen zu schützen. Kritische Dienste umfassen beispielsweise Sektoren wie die Energieversorgung, das Verkehrs-, Gesundheits- und Finanzwesen. Anbieter digitaler Dienste umfassen Online-Marktplätze, Suchmaschinen und Cloud-Computing-Dienste.

Die Richtlinie enthält detaillierte Anforderungen an die Sicherheitsvorkehrungen, die Unternehmen umsetzen müssen, sowie Vorgaben für die Meldung von Sicherheitsvorfällen und den Austausch von Informationen zwischen den Mitgliedstaaten der EU.

Wie geht es weiter?

Die Einführung und Umsetzung von NIS2 erfolgt in mehreren Schritten. Zunächst müssen die einzelnen Mitgliedstaaten die EU-Richtlinie in nationales Recht überführen und geeignete nationale Behörden zur Überwachung der Einhaltung der Sicherheitsanforderungen benennen. Danach sind Unternehmen dazu aufgefordert, die erforderlichen Maßnahmen im Betrieb umzusetzen und ihre IT-Infrastruktur entsprechend abzusichern. Dabei folgen solche Richtlinien dem sog. Mindestharmonisierungs-Konzept – die auf nationaler Ebene verabschiedeten Gesetze müssen mindestens so streng sein wie die Vorgaben der EU. Deshalb hat man schon jetzt ein recht präzises Bild der deutschen Gesetzgebung.

Ungeachtet der Tatsache, dass NIS2 vorrangig Unternehmen der o.g. Kategorien betreffen wird, ist schon jetzt absehbar, dass ihre Auswirkungen für deutsche KMU generell relevant werden.

Zum einen können mittelständische Unternehmen direkt betroffen sein, nämlich dann, wenn NIS2 neue Anforderungen und Verpflichtungen festlegt, die aufgrund mangelnder Ressourcen und Fachwissen mühsam (oder gar nicht!) umsetzbar sind.

Zum anderen kann es passieren, dass Unternehmen indirekt betroffen sind, beispielsweise als Zulieferbetrieb für ein Unternehmen der o.g. Kategorien. Wenn diese nämlich über NIS2 Vorgaben bezüglich ihrer Lieferkette umsetzen müssen, kann das auch Auswirkungen auf den Zulieferer haben – mit möglicherweise fatalen wirtschaftlichen Folgen (Beendigung der Geschäftsbeziehung), sollten die Vorgaben nicht erfüllt werden.

Zu guter Letzt ist durchaus denkbar, dass Deutschland die Vorgaben der EU erweitert oder verschärft – so könnten zum Beispiel strengere Vorgaben für o.g. Anbieter festgelegt oder sogar zusätzliche Wirtschaftsbereiche als kritisch definiert werden.

NIS2 und deutsche KMU: Mögliche Verpflichtungen als Chance nutzen

Aufgrund von Ressourcenknappheit, mangelndem Fachwissen und der aktuellen Wirtschaftslage sind mittelständische Unternehmen oft nicht ausreichend gegen Cyberangriffe geschützt.

In diesem Zusammenhang können die (möglicherweise) durch NIS2 umzusetzenden Regularien von KMU tatsächlich als Chance angesehen werden, um ihre IT-Infrastruktursicherheit entscheidend zu verbessern:

Risikomanagement: KMU könnten zur Einführung und regelmäßigen Kontrolle eines funktionierenden Risikomanagements verpflichtet werden. Dieses beinhaltet die Identifizierung, Bewertung und Behandlung von Risiken sowie die Implementierung geeigneter Sicherheitsmaßnahmen.

Meldung von Sicherheitsvorfällen: In irgendeiner Art und Weise wird es Regularien zu Meldepflichten für Sicherheitsvorfälle (Cyberangriffe, Datenschutzverletzungen etc.) geben. Ziel ist eine schnellere Reaktionszeit zur Ergreifung von geeigneten Gegenmaßnahmen sowie grenzübergreifende, reibungslose Zusammenarbeit zwischen einzelnen Mitgliedsstaaten.

Zertifizierungen: KMU könnten dazu angehalten werden, Sicherheitszertifizierungen zu erwerben, um ihre IT-Sicherheitsmaßnahmen zu validieren. Positiver Nebeneffekt ist ein hohes Renommee und Vertrauen gegenüber Kunden und Partnern.

Die genauen Anforderungen und Verpflichtungen, die die NIS2-Richtlinie mit sich bringt, sind noch nicht abschließend festgelegt. Es ist jedoch zu erwarten, dass sie sich eng an den Vorgaben der europäischen Richtlinie orientieren werden. Daher sollten Geschäftsführer und Entscheider bereits jetzt beginnen, sich mit Grundlagen und Erfordernissen praxistauglicher IT-Infrastruktursicherheit vertraut zu machen und ihre IT-Systeme entsprechend zu schützen.

NIS2: Zeitplan und Umsetzung in Deutschland

Das EU-Parlament hat dem Entwurf der NIS2-Richtlinie am 10. November 2022 zugestimmt, der EU-Rat am 28. November 2022. Offiziell in Kraft getreten ist die Richtlinie am 16. Januar 2023.

Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben nun bis zum 18. Oktober 2024 Zeit, NIS2 in nationales Recht zu überführen (es ist zu erwarten, dass Deutschland diese Frist einhält und die NIS2-Richtlinie rechtzeitig umsetzt). Da aktuell keine Übergangsfristen vorgesehen sind, sind betroffene Unternehmen ab diesem Datum dazu verpflichtet, sich bei der zuständigen Behörde zu registrieren, Sicherheitsvorfälle zu melden und die Einhaltung der definierten Anforderungen an IT-Infrastruktursicherheit zu gewährleisten. Zudem muss der Compliance-Nachweis durch regelmäßig wiederkehrende Zertifizierungen bzw. Audits erbracht werden.

NIS2 im Kontext weiterer IT-Gesetze

NIS2 ist nicht die einzige Richtlinie, die Unternehmen beachten müssen. Es gibt eine Vielzahl von weiteren Gesetzen und Regularien im Bereich der IT-Infrastruktursicherheit, die ebenfalls Auswirkungen auf deutsche Unternehmen haben und möglicherweise sogar mit NIS2 interagieren. Einige relevante Beispiele sind:

Allgemeine Datenschutzverordnung (DSGVO): Die DSGVO regelt den Schutz personenbezogener Daten in der Europäischen Union. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie die Anforderungen der DSGVO erfüllen, wie beispielsweise die Implementierung angemessener Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten.

Telekommunikationsgesetz (TKG): Das TKG regelt den Betrieb von Telekommunikationsnetzen und -diensten in Deutschland. Es enthält auch Bestimmungen zur Netz- und Informationssicherheit, die von Unternehmen beachtet werden müssen.

IT-Sicherheitsgesetz 2.0: Das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 (Link zum Amtsblatt) ist seit 7. Mai 2021 veröffentlicht und nimmt einige Inhalte von NIS2 vorweg: Es definiert Anforderungen an die IT-Infrastruktursicherheit von Unternehmen, insbesondere solche mit kritischen Infrastrukturen. Die Umsetzung von NIS2 in Deutschland wird inoffiziell als ‘IT-Sicherheitsgesetz 3.0’ bezeichnet.

ISO 27001: Die ISO 27001 ist ein international anerkannter Standard für Informationssicherheitsmanagementsysteme. Unternehmen können die ISO 27001-Zertifizierung erlangen, um ihre IT-Sicherheit nachzuweisen und das Vertrauen ihrer Kunden zu stärken.

Die NIS2-Richtlinie steht in Zusammenhang mit anderen IT-Gesetzen, Richtlinien und Regularien, insbesondere mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 (welches sie aller Voraussetzung nach ablösen wird):

Die DSGVO legt allgemeine Anforderungen an den Datenschutz fest und gilt für alle Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten. Das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 beinhaltet ebenfalls Vorgaben zur IT-Sicherheit und betrifft insbesondere Unternehmen, die zur Kritischen Infrastruktur (KRITIS) gehören.

Für Geschäftsführer und Entscheider ist es wichtig, die Zusammenhänge zwischen den verschiedenen Regelwerken zu verstehen und sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt werden. Durch eine ganzheitliche Betrachtung und Integration der verschiedenen Richtlinien und Gesetze können Unternehmen ihre IT-Sicherheit effektiv verbessern – Nichtbeachtung kann zu rechtlichen Konsequenzen, Bußgeldern und Reputationsschäden führen.

Wie können sich Geschäftsführer und Entscheider sinnvoll vorbereiten?

Für Geschäftsführer und Entscheider ist es wichtig, sich bereits jetzt auf die Einführung der NIS2-Richtlinie vorzubereiten. Zwar ist Stand Jetzt noch über ein Jahr Zeit bis zur Überführung in deutsches Recht, sie sollten jedoch folgendes beachten:

Budgetierung: Machen wir uns nichts vor – die Umsetzung entsprechender Maßnahmen ist mit finanziellem Aufwand verbunden. Entscheiden Sie sich für einen zeitnahen Start zur Vorbereitung Ihrer IT-Infrastruktur auf NIS2, haben Sie weitgehend freie Hand bei der Planung und Budgetierung der Umsetzung. Wenn Sie bis Oktober 2024 warten, entsteht ein riesiger Kostenblock mit wenig Handlungsspielraum.

Fachkräftemangel: Der kluge Unternehmer baut vor. Gemäß Angebot und Nachfrage ist schon jetzt ziemlich sicher, dass qualifizierte IT-Dienstleister im Oktober 24 entweder gar nicht erst verfügbar sind … oder der hohe Bedarf an Fachpersonal zur Umsetzung von NIS2 für eine Kostenexplosion im entsprechenden Dienstleistungssektor sorgt.

Beugen Sie hohen Kosten, Termindruck und Fachkräftemangel durch eine frühzeitige Planung und Umsetzung vor.

Weitere direkt umsetzbare Maßnahmen

Informieren Sie sich über die NIS2-Richtlinie: Lesen Sie die Richtlinie selbst oder informieren Sie sich über deren wichtigste Aspekte und Anforderungen. Das Regelwerk zu verstehen, hilft Ihnen dabei, die eigenen Pflichten und Verantwortlichkeiten besser abschätzen zu können.

Überprüfen Sie Ihre IT-Infrastruktursicherheitsmaßnahmen: Machen Sie eine Bestandsaufnahme Ihrer aktuellen IT-Infrastruktursicherheitsmaßnahmen und überprüfen Sie, ob diese den Anforderungen der NIS2-Richtlinie entsprechen. Überlegen Sie, ob zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind, um die Sicherheit Ihrer Netzwerke und Informationssysteme zu verbessern.

Schaffen Sie Bewusstsein für Cybersicherheit: Schulen Sie Ihr Team zu den Themen Cybersicherheit und Datenschutz. Sensibilisieren Sie die Belegschaft für mögliche Bedrohungen und stellen Sie sicher, dass sie im Bedarfsfall angemessen reagiert.

Erstellen Sie einen Notfallplan: Entwickeln Sie einen Notfallplan, der klare und effektive Maßnahmen bei einem auftretenden Sicherheitsvorfall festlegt. Das schnelle Handeln im Ernstfall kann große Schäden verhindern.

Arbeiten Sie mit externen Experten zusammen: Ziehen Sie externe IT-Sicherheitsexperten hinzu, um Ihre Sicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und gegebenenfalls Verbesserungen vorzunehmen. Externe Experten können wertvolles Fachwissen und Erfahrung einbringen.

Bleiben Sie auf dem Laufenden: Verfolgen Sie die Entwicklungen im Bereich der Cybersicherheit und informieren Sie sich regelmäßig über neue Gesetze, Richtlinien und Best Practices auf der einen und Bedrohungen sowie relevante Technologien auf der anderen Seite. Halten Sie sich über aktuelle Änderungen und Updates der NIS2-Richtlinie auf dem Laufenden und passen Sie Ihre Sicherheitsmaßnahmen entsprechend an.

Fazit: NIS2 und IT-Infrastruktursicherheit

Die NIS2-Richtlinie bringt neue Anforderungen und Verpflichtungen für deutsche KMU mit sich. Unternehmen müssen ihre IT-Sicherheit verbessern und Maßnahmen ergreifen, um sich vor Cyberangriffen und IT-Störungen zu schützen. Es ist ratsam, bereits jetzt mit der Umsetzung zu beginnen: Zeitnahes Vorgehen reduziert und optimiert das Budget, Fachkräftemangel wird vermieden.

Durch die Überprüfung der IT-Sicherheitsmaßnahmen, die Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Erstellung eines Notfallplans und die Zusammenarbeit mit externen Experten können Sie Ihre IT-Infrastruktur direkt besser schützen.

Zudem ist es sinnvoll, sich regelmäßig über neue Entwicklungen in der Cybersicherheit zu informieren und die Sicherheitsmaßnahmen entsprechend anzupassen.

Die NIS2-Richtlinie ist eine wichtige Initiative, um die IT-Sicherheit in der EU zu stärken und die Resilienz von Netzwerken und Informationssystemen zu verbessern.

Wir begleiten Sie auf dem Weg zur Umsetzung der NIS2-Vorgaben: Von der ersten Analyse Ihres Geschäftsmodelles und Ihrer Infrastruktur um zu ermitteln, in welchem Maß Ihr Unternehmen von NIS2 betroffen ist bis hin zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen und der Erbringung regelmäßiger Compliance-Nachweise.

Kontaktieren Sie uns unter 0800 4883 338, wir beraten Sie gerne!

Weiterführende Informationen

Cybersecurity Prüfungen durch CRISEC | IT-Infrastruktursicherheit mit ITQ

 

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