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Lesedauer ‘NIS2: Was Geschäftsführer über die Umsetzung wissen sollten’ 8 Minuten

Die Umsetzung der Richtlinie NIS2 und ihre Bedeutung für deutsche KMU ist ein aktuelles Thema von großer Relevanz. In diesem Blog-Beitrag erfahren Sie, was es mit NIS2 überhaupt auf sich hat und auf welche Details Sie als Entscheider achten müssen, damit Sie der Umsetzung nach deutschem Recht entspannt entgegenblicken können. Neben den möglichen Auswirkungen für deutsche KMU beschreiben wir zudem den geplanten zeitlichen Ablauf zur Einführung und Umsetzung von NIS2 und schildern mögliche Zusammenhänge mit anderen IT-Gesetzen, Richtlinien und Regularien.

NIS2: Richtlinie für IT-Infrastruktursicherheit

Was genau ist NIS2? ‘Network and Information Security 2’ ist die offizielle Bezeichnung für eine aktuell in der Umsetzung befindliche europäische Richtlinie zur Netzwerk und Informationssicherheit, welche das Sicherheitsniveau von Computernetzwerken und Informationssystemen verbessern soll mit dem Ziel, die Cybersicherheit in der Europäischen Union weiter zu stärken und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten zu verbessern. Sie baut auf der ersten NIS-Richtlinie auf, die im Jahr 2016 verabschiedet wurde.

Die NIS2-Richtlinie legt fest, dass Unternehmen, die als Betreiber kritischer Dienste oder Anbieter digitaler Dienste tätig sind, bestimmte Sicherheitsmaßnahmen ergreifen müssen, um ihre Systeme vor Cyberangriffen zu schützen. Kritische Dienste umfassen beispielsweise Sektoren wie die Energieversorgung, das Verkehrs-, Gesundheits- und Finanzwesen. Anbieter digitaler Dienste umfassen Online-Marktplätze, Suchmaschinen und Cloud-Computing-Dienste.

Die Richtlinie enthält detaillierte Anforderungen an die Sicherheitsvorkehrungen, die Unternehmen umsetzen müssen, sowie Vorgaben für die Meldung von Sicherheitsvorfällen und den Austausch von Informationen zwischen den Mitgliedstaaten der EU.

Wie geht es weiter?

Die Einführung und Umsetzung von NIS2 erfolgt in mehreren Schritten. Zunächst müssen die einzelnen Mitgliedstaaten die EU-Richtlinie in nationales Recht überführen und geeignete nationale Behörden zur Überwachung der Einhaltung der Sicherheitsanforderungen benennen. Danach sind Unternehmen dazu aufgefordert, die erforderlichen Maßnahmen im Betrieb umzusetzen und ihre IT-Infrastruktur entsprechend abzusichern. Dabei folgen solche Richtlinien dem sog. Mindestharmonisierungs-Konzept – die auf nationaler Ebene verabschiedeten Gesetze müssen mindestens so streng sein wie die Vorgaben der EU. Deshalb hat man schon jetzt ein recht präzises Bild der deutschen Gesetzgebung.

Ungeachtet der Tatsache, dass NIS2 vorrangig Unternehmen der o.g. Kategorien betreffen wird, ist schon jetzt absehbar, dass ihre Auswirkungen für deutsche KMU generell relevant werden.

Zum einen können mittelständische Unternehmen direkt betroffen sein, nämlich dann, wenn NIS2 neue Anforderungen und Verpflichtungen festlegt, die aufgrund mangelnder Ressourcen und Fachwissen mühsam (oder gar nicht!) umsetzbar sind.

Zum anderen kann es passieren, dass Unternehmen indirekt betroffen sind, beispielsweise als Zulieferbetrieb für ein Unternehmen der o.g. Kategorien. Wenn diese nämlich über NIS2 Vorgaben bezüglich ihrer Lieferkette umsetzen müssen, kann das auch Auswirkungen auf den Zulieferer haben – mit möglicherweise fatalen wirtschaftlichen Folgen (Beendigung der Geschäftsbeziehung), sollten die Vorgaben nicht erfüllt werden.

Zu guter Letzt ist durchaus denkbar, dass Deutschland die Vorgaben der EU erweitert oder verschärft – so könnten zum Beispiel strengere Vorgaben für o.g. Anbieter festgelegt oder sogar zusätzliche Wirtschaftsbereiche als kritisch definiert werden.

NIS2 und deutsche KMU: Mögliche Verpflichtungen als Chance nutzen

Aufgrund von Ressourcenknappheit, mangelndem Fachwissen und der aktuellen Wirtschaftslage sind mittelständische Unternehmen oft nicht ausreichend gegen Cyberangriffe geschützt.

In diesem Zusammenhang können die (möglicherweise) durch NIS2 umzusetzenden Regularien von KMU tatsächlich als Chance angesehen werden, um ihre IT-Infrastruktursicherheit entscheidend zu verbessern:

Risikomanagement: KMU könnten zur Einführung und regelmäßigen Kontrolle eines funktionierenden Risikomanagements verpflichtet werden. Dieses beinhaltet die Identifizierung, Bewertung und Behandlung von Risiken sowie die Implementierung geeigneter Sicherheitsmaßnahmen.

Meldung von Sicherheitsvorfällen: In irgendeiner Art und Weise wird es Regularien zu Meldepflichten für Sicherheitsvorfälle (Cyberangriffe, Datenschutzverletzungen etc.) geben. Ziel ist eine schnellere Reaktionszeit zur Ergreifung von geeigneten Gegenmaßnahmen sowie grenzübergreifende, reibungslose Zusammenarbeit zwischen einzelnen Mitgliedsstaaten.

Zertifizierungen: KMU könnten dazu angehalten werden, Sicherheitszertifizierungen zu erwerben, um ihre IT-Sicherheitsmaßnahmen zu validieren. Positiver Nebeneffekt ist ein hohes Renommee und Vertrauen gegenüber Kunden und Partnern.

Die genauen Anforderungen und Verpflichtungen, die die NIS2-Richtlinie mit sich bringt, sind noch nicht abschließend festgelegt. Es ist jedoch zu erwarten, dass sie sich eng an den Vorgaben der europäischen Richtlinie orientieren werden. Daher sollten Geschäftsführer und Entscheider bereits jetzt beginnen, sich mit Grundlagen und Erfordernissen praxistauglicher IT-Infrastruktursicherheit vertraut zu machen und ihre IT-Systeme entsprechend zu schützen.

NIS2: Zeitplan und Umsetzung in Deutschland

Das EU-Parlament hat dem Entwurf der NIS2-Richtlinie am 10. November 2022 zugestimmt, der EU-Rat am 28. November 2022. Offiziell in Kraft getreten ist die Richtlinie am 16. Januar 2023.

Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben nun bis zum 18. Oktober 2024 Zeit, NIS2 in nationales Recht zu überführen (es ist zu erwarten, dass Deutschland diese Frist einhält und die NIS2-Richtlinie rechtzeitig umsetzt). Da aktuell keine Übergangsfristen vorgesehen sind, sind betroffene Unternehmen ab diesem Datum dazu verpflichtet, sich bei der zuständigen Behörde zu registrieren, Sicherheitsvorfälle zu melden und die Einhaltung der definierten Anforderungen an IT-Infrastruktursicherheit zu gewährleisten. Zudem muss der Compliance-Nachweis durch regelmäßig wiederkehrende Zertifizierungen bzw. Audits erbracht werden.

NIS2 im Kontext weiterer IT-Gesetze

NIS2 ist nicht die einzige Richtlinie, die Unternehmen beachten müssen. Es gibt eine Vielzahl von weiteren Gesetzen und Regularien im Bereich der IT-Infrastruktursicherheit, die ebenfalls Auswirkungen auf deutsche Unternehmen haben und möglicherweise sogar mit NIS2 interagieren. Einige relevante Beispiele sind:

Allgemeine Datenschutzverordnung (DSGVO): Die DSGVO regelt den Schutz personenbezogener Daten in der Europäischen Union. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie die Anforderungen der DSGVO erfüllen, wie beispielsweise die Implementierung angemessener Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten.

Telekommunikationsgesetz (TKG): Das TKG regelt den Betrieb von Telekommunikationsnetzen und -diensten in Deutschland. Es enthält auch Bestimmungen zur Netz- und Informationssicherheit, die von Unternehmen beachtet werden müssen.

IT-Sicherheitsgesetz 2.0: Das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 (Link zum Amtsblatt) ist seit 7. Mai 2021 veröffentlicht und nimmt einige Inhalte von NIS2 vorweg: Es definiert Anforderungen an die IT-Infrastruktursicherheit von Unternehmen, insbesondere solche mit kritischen Infrastrukturen. Die Umsetzung von NIS2 in Deutschland wird inoffiziell als ‘IT-Sicherheitsgesetz 3.0’ bezeichnet.

ISO 27001: Die ISO 27001 ist ein international anerkannter Standard für Informationssicherheitsmanagementsysteme. Unternehmen können die ISO 27001-Zertifizierung erlangen, um ihre IT-Sicherheit nachzuweisen und das Vertrauen ihrer Kunden zu stärken.

Die NIS2-Richtlinie steht in Zusammenhang mit anderen IT-Gesetzen, Richtlinien und Regularien, insbesondere mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 (welches sie aller Voraussetzung nach ablösen wird):

Die DSGVO legt allgemeine Anforderungen an den Datenschutz fest und gilt für alle Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten. Das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 beinhaltet ebenfalls Vorgaben zur IT-Sicherheit und betrifft insbesondere Unternehmen, die zur Kritischen Infrastruktur (KRITIS) gehören.

Für Geschäftsführer und Entscheider ist es wichtig, die Zusammenhänge zwischen den verschiedenen Regelwerken zu verstehen und sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt werden. Durch eine ganzheitliche Betrachtung und Integration der verschiedenen Richtlinien und Gesetze können Unternehmen ihre IT-Sicherheit effektiv verbessern – Nichtbeachtung kann zu rechtlichen Konsequenzen, Bußgeldern und Reputationsschäden führen.

Wie können sich Geschäftsführer und Entscheider sinnvoll vorbereiten?

Für Geschäftsführer und Entscheider ist es wichtig, sich bereits jetzt auf die Einführung der NIS2-Richtlinie vorzubereiten. Zwar ist Stand Jetzt noch über ein Jahr Zeit bis zur Überführung in deutsches Recht, sie sollten jedoch folgendes beachten:

Budgetierung: Machen wir uns nichts vor – die Umsetzung entsprechender Maßnahmen ist mit finanziellem Aufwand verbunden. Entscheiden Sie sich für einen zeitnahen Start zur Vorbereitung Ihrer IT-Infrastruktur auf NIS2, haben Sie weitgehend freie Hand bei der Planung und Budgetierung der Umsetzung. Wenn Sie bis Oktober 2024 warten, entsteht ein riesiger Kostenblock mit wenig Handlungsspielraum.

Fachkräftemangel: Der kluge Unternehmer baut vor. Gemäß Angebot und Nachfrage ist schon jetzt ziemlich sicher, dass qualifizierte IT-Dienstleister im Oktober 24 entweder gar nicht erst verfügbar sind … oder der hohe Bedarf an Fachpersonal zur Umsetzung von NIS2 für eine Kostenexplosion im entsprechenden Dienstleistungssektor sorgt.

Beugen Sie hohen Kosten, Termindruck und Fachkräftemangel durch eine frühzeitige Planung und Umsetzung vor.

Weitere direkt umsetzbare Maßnahmen

Informieren Sie sich über die NIS2-Richtlinie: Lesen Sie die Richtlinie selbst oder informieren Sie sich über deren wichtigste Aspekte und Anforderungen. Das Regelwerk zu verstehen, hilft Ihnen dabei, die eigenen Pflichten und Verantwortlichkeiten besser abschätzen zu können.

Überprüfen Sie Ihre IT-Infrastruktursicherheitsmaßnahmen: Machen Sie eine Bestandsaufnahme Ihrer aktuellen IT-Infrastruktursicherheitsmaßnahmen und überprüfen Sie, ob diese den Anforderungen der NIS2-Richtlinie entsprechen. Überlegen Sie, ob zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind, um die Sicherheit Ihrer Netzwerke und Informationssysteme zu verbessern.

Schaffen Sie Bewusstsein für Cybersicherheit: Schulen Sie Ihr Team zu den Themen Cybersicherheit und Datenschutz. Sensibilisieren Sie die Belegschaft für mögliche Bedrohungen und stellen Sie sicher, dass sie im Bedarfsfall angemessen reagiert.

Erstellen Sie einen Notfallplan: Entwickeln Sie einen Notfallplan, der klare und effektive Maßnahmen bei einem auftretenden Sicherheitsvorfall festlegt. Das schnelle Handeln im Ernstfall kann große Schäden verhindern.

Arbeiten Sie mit externen Experten zusammen: Ziehen Sie externe IT-Sicherheitsexperten hinzu, um Ihre Sicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und gegebenenfalls Verbesserungen vorzunehmen. Externe Experten können wertvolles Fachwissen und Erfahrung einbringen.

Bleiben Sie auf dem Laufenden: Verfolgen Sie die Entwicklungen im Bereich der Cybersicherheit und informieren Sie sich regelmäßig über neue Gesetze, Richtlinien und Best Practices auf der einen und Bedrohungen sowie relevante Technologien auf der anderen Seite. Halten Sie sich über aktuelle Änderungen und Updates der NIS2-Richtlinie auf dem Laufenden und passen Sie Ihre Sicherheitsmaßnahmen entsprechend an.

Fazit: NIS2 und IT-Infrastruktursicherheit

Die NIS2-Richtlinie bringt neue Anforderungen und Verpflichtungen für deutsche KMU mit sich. Unternehmen müssen ihre IT-Sicherheit verbessern und Maßnahmen ergreifen, um sich vor Cyberangriffen und IT-Störungen zu schützen. Es ist ratsam, bereits jetzt mit der Umsetzung zu beginnen: Zeitnahes Vorgehen reduziert und optimiert das Budget, Fachkräftemangel wird vermieden.

Durch die Überprüfung der IT-Sicherheitsmaßnahmen, die Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Erstellung eines Notfallplans und die Zusammenarbeit mit externen Experten können Sie Ihre IT-Infrastruktur direkt besser schützen.

Zudem ist es sinnvoll, sich regelmäßig über neue Entwicklungen in der Cybersicherheit zu informieren und die Sicherheitsmaßnahmen entsprechend anzupassen.

Die NIS2-Richtlinie ist eine wichtige Initiative, um die IT-Sicherheit in der EU zu stärken und die Resilienz von Netzwerken und Informationssystemen zu verbessern.

Wir begleiten Sie auf dem Weg zur Umsetzung der NIS2-Vorgaben: Von der ersten Analyse Ihres Geschäftsmodelles und Ihrer Infrastruktur um zu ermitteln, in welchem Maß Ihr Unternehmen von NIS2 betroffen ist bis hin zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen und der Erbringung regelmäßiger Compliance-Nachweise.

Kontaktieren Sie uns unter 0800 4883 338, wir beraten Sie gerne!

Weiterführende Informationen

Cybersecurity Prüfungen durch CRISEC | IT-Infrastruktursicherheit mit ITQ

 

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Lesedauer ‘Managed Services: Machen Sie Ihr Unternehmen zukunftssicher’ 7 Minuten

In der heutigen digitalen Landschaft sind Unternehmen zunehmend auf komplexe IT-Infrastrukturen angewiesen, um ihre Geschäftsziele zu erreichen. Hier kommen Managed Services ins Spiel. Aber was genau sind Managed Services und warum sind sie für Unternehmen so wichtig? In diesem Blogbeitrag werden wir einen genauen Blick darauf werfen und Ihnen die Vorteile dieser Art der IT-Dienstleistung erläutern.

 

Was sind Managed Services?

Managed Services sind externe Dienstleistungen, die von einem Service Provider bereitgestellt werden und sich auf die Verwaltung und Überwachung bestimmter Geschäftsprozesse konzentrieren. Unternehmen können diese Services nutzen, um Aufgaben wie IT-Infrastrukturverwaltung oder Datensicherung an einen externen Anbieter auszulagern. Durch die Zusammenarbeit mit einem Managed Service Provider können Kunden ihre Effizienz steigern und gleichzeitig Kosten senken.

Ein großer Vorteil von Managed Services für Unternehmen besteht darin, dass sie Zugang zu Fachkräften und spezialisierten Ressourcen erhalten, ohne selbst ein internes Team aufbauen zu müssen. Diese Dienste ermöglichen es Unternehmen auch, sich stärker auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren, während der Service Provider sich um verwaltungsbezogene Aufgaben kümmert. Dadurch wird eine effektive Nutzung der Unternehmensressourcen gewährleistet.

Managed Services – eine Definition

Managed Services ermöglichen Unternehmen, ihre Verantwortung für spezifische IT-Aufgaben per vertraglicher Regelungen an einen externen Dienstleister zu übergeben. Hierbei werden die zu betreuenden Assets definiert sowie unterschiedliche Faktoren berücksichtigt wie Frequenz, Art und Umfang der Services (in den allermeisten Fällen sind diese Faktoren je Asset individuell angepasst).

Durch die Nutzung von Managed Services erhöhen Unternehmen in kurzer Zeit ihr betriebliches Potenzial und sind aufgrund der Entlastung durch einen entsprechenden Dienstleister in der Lage, dieses Potenzial sinnvoll für das eigentliche Tagesgeschäft oder die strategische Entwicklung zu nutzen. Mit einem Managed Service Provider erhalten Unternehmen zudem regelmäßige Wartung, Überwachung und Support für ihre IT-Infrastruktur auf einem professionellen Niveau, welches in den allermeisten Fällen innerbetrieblich nicht erreicht werden kann. So profitieren Unternehmen doppelt – neben der Entlastung wird die IT-Infrastruktur leistungsfähiger, ist immer Up-to-date und ausfallsicherer.

Verschiedene Arten von Managed Services

Wie zuvor beschrieben, werden Managed Services vertraglich individuell auf die vorhandenen Gegebenheiten abgestimmt. Dabei greift der Managed Service Provider auf eine umfangreiches Arsenal einzelner Management-Module zurück:

Managed Security Externe Experten übernehmen die Sicherheitsüberwachung und -abwehr gegen Bedrohungen wie Virenbefall oder Datenverlust. Sie bieten einen umfassenden Schutz für Unternehmen und deren Kunden.

Managed Cloud Ein Dienstleister verwaltet die Cloud-Infrastruktur eines Unternehmens, einschließlich Datensicherheit, Skalierbarkeit und Performance-Optimierung. Dadurch können Unternehmen ihre Ressourcen effizienter nutzen und sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren. Cloud Services und Cloud Computing spielen hier eine wichtige Rolle.

Managed Backup Regelmäßige Datensicherungen werden durchgeführt, um im Falle eines Systemausfalls oder Datenverlusts schnell wiederherstellen zu können. Diese Serviceleistung gewährleistet eine zuverlässige Wiederherstellung wichtiger Informationen für Kundenunternehmen. Die wiederkehrende Leistung von Managed Backup ist entscheidend.

Diese verschiedenen Arten von Managed Services ermöglichen die reibungslose Auslagerung selbst komplexer IT-Aufgaben an erfahrene Service Provider. Die professionelle Verwaltung dieser Dienste bietet zahlreiche Vorteile für Unternehmen aller Größenordnungen.

Vorteile von Managed Services im Überblick

Kosteneffizienz Durch Managed Services werden hohe Investitionskosten in eigene IT-Infrastrukturen und Personalressourcen vermieden. Das Unternehmen kann sich auf seinen Kernbereich konzentrieren, während ein externer Service Provider die Verwaltung der IT übernimmt. Dies gilt insbesondere für Cloud Services und Cloud Computing.

Sicherheit Externe Experten sorgen dafür, dass Unternehmensdaten vor potenziellen Bedrohungen geschützt sind und Compliance-Anforderungen erfüllt werden. Dadurch wird das Risiko von Datenverlust oder Datenschutzverletzungen minimiert. Managed Security spielt hier eine wichtige Rolle.

Skalierbarkeit Mit Managed Services kann ein Unternehmen seine IT-Infrastruktur flexibel anpassen, um schwankenden Anforderungen gerecht zu werden. Es gibt eine gute Balance zwischen Ressourcenauslastung und Kostenoptimierung für den Kunden. Cloud Services und Cloud Computing ermöglichen diese Skalierbarkeit.

Warum Managed Services für Unternehmen wichtig sind

Budgetplanung Managed Services ermöglichen Unternehmen eine bessere Kostenkontrolle, da sie feste monatliche Gebühren statt hoher Investitionen erfordern. Dadurch können Unternehmen ihr IT-Budget besser planen und unerwartete Ausgaben vermeiden. Die Einbeziehung von Cloud Services und Cloud Computing in diese Planung kann zusätzliche Vorteile bieten.

Die Zukunft im Blick Durch die Auslagerung von IT-Aufgaben an Managed Service Provider können sich Unternehmen besser auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren. Die Expertise und Ressourcen des Providers entlasten interne Teams, sodass diese sich auf strategische Projekte und Innovation konzentrieren können. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn es um strategische und organisationelle Aspekte geht.

Agieren statt Reagieren Proaktive Wartung und Fehlerbehebung sind wichtige Aspekte, um die Kosteneffizienz in der IT zu verbessern. Durch regelmäßige Überprüfungen und vorbeugende Maßnahmen können potenzielle Probleme frühzeitig erkannt und behoben werden. Dadurch werden teure Ausfallzeiten minimiert und langfristig Kosten eingespart. Cloud Services und Cloud Computing können hierbei eine Rolle spielen.

Das Kleingedruckte – Rechtliche Aspekte von Managed Services

Rechtssicherheit und rechtliche Aspekte spielen eine entscheidende Rolle bei der Nutzung von Managed Services. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Aktivitäten in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften stehen, insbesondere in Bezug auf den Schutz von Daten, die Privatsphäre der Benutzer und die Einhaltung branchenspezifischer Standards.

Bei der Auswahl eines Managed Service Providers ist es wichtig, dessen Fähigkeit zu bewerten, den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden. Der Service Provider sollte über angemessene Sicherheitsmaßnahmen verfügen, um den Schutz sensibler Daten zu gewährleisten. Dazu gehören die Implementierung von Verschlüsselungstechnologien, Zugangskontrollen und Maßnahmen zur Verhinderung von Datenverlust.

Darüber hinaus müssen Unternehmen sicherstellen, dass sie mit dem Service Provider klare und rechtlich bindende Vereinbarungen treffen. Ein Service Level Agreement (SLA) sollte die Leistungserwartungen, den Umfang der Dienstleistungen, die Verantwortlichkeiten beider Parteien sowie den Umgang mit Daten und geistigem Eigentum regeln. Es ist wichtig, dass das SLA auch Bestimmungen zum Datenschutz, zur Datenverarbeitung, zur Haftung und zur Beilegung von Streitigkeiten enthält.

Ein weiterer rechtlicher Aspekt ist die Einhaltung von Compliance-Anforderungen. Je nach Branche und Standort können spezifische Vorschriften gelten, wie beispielsweise die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der Europäischen Union oder die Health Insurance Portability and Accountability Act (HIPAA) in den USA. Der Service Provider sollte über Erfahrung und Fachkenntnisse in Bezug auf diese Vorschriften verfügen und sicherstellen, dass die bereitgestellten Dienste den geltenden Standards entsprechen.

Um Rechtssicherheit zu gewährleisten, sollten Unternehmen auch die Vertragslaufzeit und Kündigungsoptionen im Auge behalten. Es ist wichtig, dass angemessene Mechanismen vorhanden sind, um den Vertrag zu beenden oder zu ändern, falls der Service Provider seine Verpflichtungen nicht erfüllt oder sich die Geschäftsanforderungen ändern.

Zusammenfassend ist es für Unternehmen von großer Bedeutung, die rechtlichen Aspekte bei der Nutzung von Managed Services zu berücksichtigen. Durch die Auswahl eines vertrauenswürdigen Service Providers, den Abschluss klarer und rechtlich bindender Vereinbarungen sowie die Einhaltung von Compliance-Anforderungen können Unternehmen sicherstellen, dass ihre Aktivitäten rechtssicher sind und den Schutz von Daten und die Einhaltung geltender Gesetze gewährleisten.

Fazit

Abschließend kann gesagt werden, dass Managed Services, einschließlich Cloud Services und Cloud Computing, für Unternehmen aller Größenordnungen wichtige Vorteile bieten. Neben den Kostenaspekten sowie der Schaffung einer höheren Innovationsbereitschaft und Zukunftssicherheit ist es vor allem der Faktor Mensch, der Managed Services so attraktiv macht. Denn Ihre MitarbeiterInnen beschäftigen sich wieder mit Themen, die sie persönlich und Ihr Unternehmen voranbringen.

Sie haben Fragen zu Managed Services oder möchten mit uns über die Möglichkeiten sprechen, die dieses Konzept Ihnen bietet? Kontaktieren Sie uns unter 0800 4883 338 direkt, wir freuen uns auf Sie!

Weiterführende Informationen

Schneider + Wulf Managed Services

 

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Lesedauer ‘Big Data – Definition, Anwendung, Zukunftsausblick’ 5 Minuten

Big Data: Nach wie vor ein großer Trend in der Geschäftswelt. Mittlerweile setzen viele Betriebe auf dieses Konzept – sei es, um lukrative Erkenntnisse zu gewinnen, aufkommende Trends zu erkennen, Veränderungen im Verbraucher-und Marktverhalten vorherzusagen oder Innovationen zur Marktreife zu bringen. Doch was genau steckt hinter dem Begriff ‘Big Data’? Welche Vorzüge bietet ihr Einsatz und welche konkreten Anwendungsszenarien gibt es? Die Antworten auf diese Fragen erhalten Sie im folgenden Blogbeitrag.

In der Geschäftswelt werden zu jeder Tages- und Nachtzeit Daten generiert, verarbeitet, ausgewertet und gesichert. Sei es auf lokalen Datenträgern, in der Cloud oder – beim sog. Edge Computing  – am ‘Rande’ eines Netzwerks. Zur gleichen Zeit unterliegen alle wirtschaftsorientierten Unternehmen einem stetig steigenden Wettbewerbsdruck. Folglich sollten Sie als Entscheider in der Position sein, auf Veränderungen flexibel und zeitnah zu antworten. Denn anderenfalls laufen Sie Gefahr, von der Konkurrenz überholt zu werden.

Innovative Unternehmen verlassen sich bei Entscheidungen mit großer Tragweite deshalb schon lange nicht bloß mehr auf ihr Gespür oder sonstige ‘Soft Skills’. Vielmehr wird genau unter die Lupe genommen, was gemessen werden kann. Getreu dem Motto: ‘Viel hilft viel’.

Gemäß dem Ergebnis einer Befragung von IDC verzeichnet alleine in Deutschland ein Drittel der Unternehmen ein jährliches Datenwachstum zwischen 31 und 60 Prozent. Darüber hinaus gehen Experten davon aus, dass im Jahre 2025 täglich über 463 Exabyte an Daten produziert werden – das entspricht der Datenkapazität von 212.765.957 DVDs!

Exakt diese Dynamik ist der eigentliche Grund für die Entstehung des Begriffes ‘Big Data’. Jedoch: Es ist nicht die Menge der Daten allein, die Big Data ausmacht.

Big Data: Eine Definition!

Im weitesten Sinne umschreibt das Schlagwort ‘Big Data’ unstrukturierte, semistrukturierte sowie strukturierte Daten, welche in hoher Frequenz und in großen Mengen sowie Vielfalt generiert, gespeichert, analysiert und verwertet werden. Außerdem wird die Wortschöpfung mittlerweile auch als Begriff für eine Vielzahl moderner Konzepte, Technologien, IT-Systeme und Methoden verwendet, mit denen Unternehmen die steigende Datenflut zu ihrem Vorteil analysieren, verarbeiten und nutzbar machen können.

Die neun Vs

Genauso wie bei der konventionellen Datenanalyse verfolgt man auch mit dem Konzept der Big Data das Ziel, gewinnbringende Informationen aus unterschiedlichsten Daten zu extrahieren und für das Erreichen unternehmerischer Ziele zu verwenden. Aber im Unterschied zur herkömmlichen Datenverarbeitung sind bei Big Data verschiedene Schlüsselmerkmale kennzeichnend, die voneinander abhängig sind und sich untereinander beeinflussen. Diese sind:

V wie Volume: Volume, also die Menge der bestehenden Daten, ist die Grundlage von Big Data. Per Definition bewegt man sich hier in Größenordnungen von Tera-, Peta- und Exabytes – oder darüber hinaus.

V wie Velocity: Velocity definiert die Geschwindigkeit, mit welcher Daten erzeugt und verarbeitet werden. Das ist ein wichtiger Aspekt für alle Unternehmen, die einen zügigen Datenfluss benötigen, um optimale Geschäftsentscheidungen zu treffen.

V wie Variety: Variety bezieht sich auf die Diversität der auswertbaren Daten – Bild- oder Videodateien, Sensor- oder sonstige Messwerte uvm. Dabei können die Daten sowohl aus internen als auch aus externen Quellen eines Unternehmens stammen und von unterschiedlicher Beschaffenheit sein (siehe oben).

V wie Value: Value bezieht sich auf den ökonomischen Wert der verfügbaren Daten, welcher für ein Unternehmen durch angemessene Analysen gewonnen werden kann. Dieser Wert differiert je nach Branche und Datenqualität. Mit Big Date lassen sich auf diese Weise zum Beispiel Produktionsprozesse optimieren, neue Zielgruppen erschließen oder neuartige Produkte und Lösungen entwickeln.

V wie Veracity oder Validity: Veracity oder Validity beschreibt die Genauigkeit, Zuverlässigkeit, Sinnhaftigkeit sowie die Vertrauenswürdigkeit der auswertbaren Daten. Da diese aus verschiedenen Quellen stammen, hängt eine erfolgreiche Analyse solcher Massendaten davon ab, welche Qualität diese haben und mit welcher konkreten Maßnahme sie verarbeitet bzw. analysiert werden.

V wie Viability: Viability bezeichnet die Relevanz sowie Brauchbarkeit der erhobenen Daten. Nur relevante Informationen bzw. Messgrößen können im Zuge der Auswertung einen Mehrwert erzeugen.

V wie Visibility: Visibility steht für die Fähigkeit, Daten überhaupt sichtbar zu machen. Nur so gelingt es Unternehmen, neue Geschäftsfelder zu generieren.

V wie Volatility: Volatility definiert den Vorgang der Datenspeicherung und -löschung. So müssen Daten – etwa im Zuge einer Echtzeitverarbeitung – nach Durchführung dieser Verarbeitung nicht notwendigerweise weiter aufbewahrt werden. Kundendaten andererseits müssen meist kontinuierlich gespeichert und aktuell gehalten werden. Abgesehen von verfügbarem Speicherplatz spielen in diesem Zusammenhang gesetzliche sowie unternehmensinterne Vorgaben eine entscheidende Rolle.

V wie Vulnerability: Das Schlüsselmerkmal ‘Vulnerability’ beschreibt die generelle Sicherheit der zu analysierenden Daten und – im konkreten Kontext ‘Big Data’ – die konkrete Datensicherheit der unternehmerischen Aktivitäten in dieser Hinsicht.

Anwendungsgebiete im Unternehmen

Als essenzielle Ressource hilft Big Data Unternehmen dabei, geschäftskritische Entscheidungen zu treffen und wesentliche Wettbewerbsvorteile zu erzielen. Sie wird daher in verschiedensten Geschäftsszenarien genutzt:

Wirtschaft: Unternehmen können durch die Auswertung von Massendaten fundamentale Erkenntnisse über den Absatzmarkt, Kunden oder Mitbewerber erlangen und so unter anderem individuelle Angebote bereitstellen, die Erfahrung bei Kundeninteraktionen optimieren, die Abwanderung von Kunden reduzieren oder Probleme proaktiv bearbeiten.

Industrie: In der Industrie kann die gezielte Auswertung und Nutzung unternehmenseigener Maschinendaten die Effizienz der Produktion erhöhen und nachhaltigeres Arbeiten ermöglichen.

Produktentwicklung: Auch in der Produktentwicklung werden Massendaten dazu genutzt, um die Kundennachfrage vorauszusagen, neue Artikel zu planen, zur Marktreife zu entwicklen und zu produzieren.

Marketing: Eines der klassischen Einsatzgebiete für ‘Big Data’ ist das Marketing. Auf Basis unterschiedlicher Analysen lassen sich die zielgruppengenaue Marketingmaßnahmen konzipieren und durchführen.

IT-Sicherheit, Risikoprophylaxe und Compliance: Auch in diesen Bereichen spielt Big Data eine relevante Rolle. Weil sich die IT-Bedrohungslandschaft sowie die Konformitätsanforderungen konstant weiterentwickeln, können Unternehmen mithilfe entsprechender Technologie mögliche Unregelmäßigkeiten, ungewollte oder fehlerhafte Transaktionen frühzeitig aufdecken und Präventivmaßnahmen ergreifen.

Die Vorteile von Big Data

Da Unternehmen bereits durch die Auswertung von kleineren Datenmengen entscheidende Einsichten gewinnen können, liegt der Nutzen einer gezielten Verwendung von Big Data klar auf der Hand. Sinnvoll eingesetzt, bietet diese Technologie ungeahnte Chancen. Unternehmen können mithilfe von Big Data zum Beispiel

  • klare Entscheidungsgrundlagen schaffen und faktenbasierte Entscheidungen treffen
  • Verbesserungspotenziale in Geschäftsabläufen aufdecken und verbessern
  • neue Artikel, Dienstleistungen und optimierte Angebote entwerfen
  • die Produktentwicklung sowie Marketing- und Vertriebsaktivitäten optimieren
  • die Rentabilität steigern
  • Preise dynamisch gestalten
  • die Kundenansprache verbessern
  • das Marktpotenzial ausschöpfen
  • die Ursachen für Fehlfunktionen und Defekte oder betrügerisches Verhalten aufdecken, bevor sich dieses auf den die betrieblichen Abläufe auswirken
  • Betriebskosten senken

Fazit: Unternehmenserfolg durch Big Data

Tatsache ist: In Anbetracht der wachsenden Digitalisierung und Vernetzung steigt das weltweite Datenvolumen kontinuierlich an – und somit auch die Bedeutung und Relevanz von Big Data. Folglich sollte sich jedes Unternehmen rechtzeitig und mit der nötigen Ruhe der Thematik annehmen und sich die nötigen Big-Data-Kompetenzen erarbeiten bzw. bündeln. Nur so entfaltet sich das Potenzial von Big Data vollständig und wird zu einem entscheidenden unternehmerischen Erfolgsfaktor.

Sie interessieren sich für die wirtschaftlichen Vorteile von Big Data und den daraus entstehenden Mehrwert? Oder haben Sie weiterführende Fragen zum Thema? Kontaktieren Sie uns unter 0800 4883 338 (kostenfrei innerdeutsch) oder – zur Vereinbarung eines unverbindlichen Besprechungstermines – über unseren Terminplaner.

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Weiterführende Links

Hier erhalten Sie weiterführende Informationen zu den generellen IT-Themen Datensicherheit und Cloud Computing. Detaillierte Informationen zur Cloud-Lösung Azure finden Sie hier.

Lesedauer ‘Alles Wissenswerte für den Einsatz von Microsoft Planner’ 6 Minuten

Microsoft Planner ist ein cloudbasiertes Management-Werkzeug das Firmen dabei hilft, Aufgaben und Projekte besser zu organisieren und zu verfolgen. Durch seine einfache Bedienung ermöglicht Planner es, die tägliche Arbeit effizienter zu organisieren. Für wen die Anwendung attraktiv ist, was Microsoft Planner alles kann und ob das Werkzeug DSGVO-konform ist, erfahren Sie im nachfolgenden Blogbeitrag.

Kollaboration leicht gemacht: Das ist das Motto von Microsoft Planner. Das Programm gibt Anwendern ein Werkzeug an die Hand, mit welchem sie anstehende Arbeiten im Aufgaben- oder Projektrahmen bequem organisieren und verwalten können. Mit Microsoft Planner erzeugen Teams mühelos neue To-dos, sortieren Aufgaben und weisen diese zu, geben Dokumente frei, diskutieren aktuelle Tätigkeiten im Chat und behalten den Projektfortschritt jederzeit im Auge. Des Weiteren können Kommentare und Anhänge hinzugefügt werden, um die Aufgabenerledigung optimal zu unterstützen. Kurzum: Mit Microsoft Planner kann man Arbeiten planen, koordinieren und deren Erledigung nachhalten.

Microsoft Planner zu benutzen ist eine gute Gelegenheit, um die Produktivität im Unternehmen nachhaltig zu steigern. Das Programm ist intuitiv und sehr einfach zu bedienen – so wird die Strukturierung sämtlicher To-Dos zum Kinderspiel. Durch die Aufteilung in verschiedene Listen (sogenannte ‘Buckets’) sowie die Vergabe von Fälligkeiten und indivdualisierbare Benachrichtigungseinstellungen werden Nutzer kontinuierlich bei der Einhaltung und Erledigung ihrer Termine unterstützt.

Planner ist für sämtliche Business-Abonnenten von Microsoft 365 kostenfrei erhältlich. Die Anwendung ist für Windows und Mac sowie als Web-Anwendung via Browser und ebenso für mobile Endgeräte (Android + iOS) verfügbar.

Microsoft Planner, To-Do und Project Online – ist das nicht das gleiche?

Bietet Planner nicht die gleiche Funktionalität wie Microsoft To-Do oder Project Online? Ganz klar: Nein. Zwar ist To-Do auch eine Software-Lösung aus dem Hause Microsoft mit dem Ziel der Aufgaben- und Terminorganisation. Allerdings bewegt man sich mit Microsoft To-Do im ‘Mikrokosmos’ einer Einzelperson. Zwar verschafft es jedem Mitarbeiter bzw. jeder Mitarbeiterin eine individuelle Übersicht über eigene oder zugewiesene Aufgaben – hier endet die Kapazität der Anwendung dann aber auch schon. Für Kollaboration und die eigentliche Gruppenarbeit ist wiederum Microsoft Planner ideal geeignet – für Projekte in kleinen bis mittelgroßen Gruppen. Hochkomplexe Projekte mit interdisziplinären, großen Projektteams verwalten Unternehmen am besten mit Microsoft Project Online.

Welche Vorteile der Einsatz von Microsoft Planner mit sich bringt

Microsoft Planner unterstützt agile Arbeitstechniken wie Kanban oder Scrum. Es liefert zum Beispiel ein sog. Kanban-Board, auf welchem sich Aufgaben ganz mühelos verwalten und per Drag & Drop je nach Aufgabenstatus zuordnen lassen. Sein volles Potenzial entfaltet die Lösung, wenn es im Team gebraucht wird. Speziell für kleine und mittelständische Unternehmen bietet das Werkzeug vielfältige Möglichkeiten zur Produktivitätssteigerung und Optimierung der Team-Kommunikation.

Vergleichen lässt sich das das Werkzeug am ehesten mit Lösungen anderer Anbieter wie Trello, Asana oder Jira. Im Gegensatz zu diesen verfügt Microsoft Planner allerdings über einen entscheidenden Vorteil: Die nahtlose Integration in das Microsoft-Ökosystem. Mit Schnittstellen zu Outlook, SharePoint und Microsoft Teams ist die Verfügbarkeit aller relevanten Informationen lückenlos. Für Unternehmen, die daher bereits eines oder mehrere dieser Programme einsetzen, ist Microsoft Planner eine sinnvolle Ergänzung ihrer Software-Landschaft. Zumal der Gebrauch – wie zuvor erwähnt – für Inhaber eines Business-Abonnements (aber auch für Enterprise-Kunden sowie im Rahmen von Education Office 365-Abonnements) kostenlos ist. So vermeiden Sie zusätzliche Lizenzkosten – in Zeiten wie diesen ein schlagkräftiges Argument für den Einsatz von Microsoft Planner als Projekt- und Aufgabenmanagement-Tool.

Ist Microsoft Planner DSGVO-konform?

Unternehmen, die über den Einsatz von Microsoft Planner nachdenken, haben mit hoher Wahrscheinlichkeit schon Microsoft 365 im Unternehmen etabliert. Aufgrund dieser Tatsache ist davon auszugehen, dass das Thema Datenschutz (und DSGVO) bereits durchleuchtet wurde. Für alle 365-User, die sich damit noch nicht beschäftigt haben oder im – eher unwahrscheinlichen – Fall, dass die Einführung von Planner als Einstieg in den Microsoft-Kosmos dient, sei hier deutlich angemerkt, dass dies schleunigst geschehen sollte. Denn tatsächlich kann es – bei mangelnder Vorbereitung – zu Konflikten zwischen dem in den USA ansässigen Microsoft und dem europäischen Recht kommen.

In diesem Zusammenhang raten wir allen Microsoft 365-Usern, unbedingt eine Risikobewertung durchzuführen sowie – im Hinblick auf den Datenschutz – außerdem eine strenge Konfiguration aller genutzen Services vorzunehmen. Konkret bedeutet das: Deaktivieren Sie in jedem Fall alle Services, die Sie nicht zwingend benötigen. Und – weitaus komplexer, jedoch umso wichtiger – deaktivieren Sie alle Dienste, die nicht auf EU-Servern gehostet werden.

Wer seine Hausaufgaben bereits erledigt hat, kann beim Einsatz von Microsoft Planner ganz entspannt durchatmen: Die Daten von werden in Irland oder den Niederlanden – ergo innerhalb der EU – gelagert. Wir möchten erwähnen, dass ein minimales Restrisiko für die (tatsächlich gesetzeswidrige) Übertragung personenbezogener Daten an amerikanische Strafverfolgungsbehörden besteht. Diese Vorgehensweise ist bei sämtlichen oben gelisteten alternativen Lösungen allerdings ebenso üblich.

Die Features von Microsoft Planner im Überblick

  • Visuelle Organisation von Arbeit, Aufgaben und Terminen
  • Administration sämtlicher Aufgaben zentral an einem Ort
  • Organisation von Teamarbeit
  • Zuteilung von Aufgaben
  • Entwurf von Kanban-Boards mit detailgenauen Aufgabenkarten
  • Kommunikation und Dialog mit anderen Benutzern
  • Einfügen sowie Freigeben von Dateien
  • Erstellung und Erfüllung von Checklisten
  • Statusverfolgung über visuelle Diagramme
  • Geschützte Datenspeicherung auf der Microsoft Cloud
  • Gebührenfrei verfügbar für Business-Abonnenten von Microsoft 365

 

Zu sämtlichen Fragen rund um Planner sowie alle anderen Lösungen aus dem Microsoft 365-Kosmos sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner. Sie erreichen uns unter der Nummer 0800 4883 338 (kostenfrei innerdeutsch) oder zur Vereinbarung eines unverbindlichen Besprechungstermines über unseren Terminplaner.

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Weiterführende Links

Hier erhalten Sie weiterführende Informationen zu Office 365 sowie zu Microsoft Teams. Detaillierte Informationen zur Cloud-Lösung Azure finden Sie hier.

Lesedauer ‘Geotargeting und Geoblocking … schon einmal davon gehört?’: 3 Minuten

Kennen Sie die Begriffe ‘Geotargeting’ bzw. ‘Geoblocking’? Kann man die Technik als Unternehmen sinnvoll nutzen? In diesem Beitrag rund um das Thema liefern wir Antworten auf diese Fragen – und viele wertvolle Empfehlungen aus der Praxis.

Geotargeting und Geoblocking – was sich dahinter verbirgt

Jeder hinterlässt beim Surfen im World Wide Web Spuren. Mit Hilfe der IP-Adresse kann (zunächst einmal) eindeutig nachverfolgt werden, von wo aus auf der Welt z.B. eine Website aufgerufen wird. Die IP-Adresse ist im Grunde eine Kombination aus Fingerabdruck und Postleitzahl. Auf Grundlage dieser Technik werden Internetseiten automatisch in der korrekten Sprache angezeigt oder man wird beim Zugriff aus Deutschland unaufgefordert auf eine .de-Domain geleitet. Dieser Vorgang nennt sich ‘Geotargeting’.

Umgekehrt kann diese Information über die Herkunft eines Websitebesuchers aber ebenso genutzt werden, um ihn oder sie (je nach zuvor definiertem Herkunftsgebiet oder Land) von bestimmten Angeboten auszuschließen – dies nennt man ‘Geoblocking’. Konkret bedeutet das: Will man aus einem entsprechenden Land heraus eine Website aufrufen, kann einem der Zugang wegen der geographischen Herkunft (festgestellt anhand des IP-Adressbereichs) verweigert werden.

Die Technik kommt in der Praxis hauptsächlich zum Einsatz, um lizenzrechtliche Probleme auf Grundlage des Urheberschutzes zu vermeiden. So kann es passieren, dass ein bestimmter Clip auf YouTube beim Zugriff aus Deutschland nicht angezeigt wird – mit dem Hinweis ‘Dieser Inhalt ist in Ihrem Land nicht verfügbar’. Ebenso kann man während des Auslandsurlaubes womöglich nicht auf ein Video in der Tagesschau-Mediathek zurückgreifen – denn die Beiträge der öffentlich-rechtlichen Sender sollen auch nur für Benutzer in Deutschland abrufbar sein.

Wie ist das mit der rechtlichen Lage?

Es kann vorkommen, dass man bei der Internet-Suche nach einer Waschmaschine einen erhöhten Preis aufgelistet bekommt, wenn man aus Deutschland auf den Onlineshop zugreift, als wenn man dieselbe Website zum Beispiel aus Malta aufruft. Das war der EU ein Dorn im Auge, da es sich um so etwas wie Ungerechtigkeit handelt. Aus diesem Grund wurde vor einigen Jahren eine so bezeichnete ‘Geoblocking-Verordnung’ in allen EU-Mitgliedstaaten ins Leben gerufen – eine Regelung, welche die Benachteiligung von Käufern aus der EU angesichts ihrer Staatsbürgerschaft oder des Wohnsitzes verhindern soll (Link zur Verordnung (EU) 2018/302 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Februar 2018 über Maßnahmen gegen ungerechtfertigtes Geoblocking).

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU hat diese Regulierungen nochmals konkretisiert. Sie beschreibt: Innerhalb aller Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ist Geoblocking unzulässig. Die Begründung: Geoblocking hindert die EU-Bewohner daran, Produkte außerhalb des eigenen Landes zu fairen Konditionen zu kaufen. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie bereits erwähnte Film- oder Fernsehangebote.

‘Dieser Service ist in Ihrem Land nicht verfügbar’ – oder doch?!

Gibt man den Begriff Geoblocking in einer Suchseite ein, trifft man vornehmlich auf Erklärungen sowie Werkzeuge, wie man Geoblocking gezielt umgehen kann. Geschrieben für Menschen, die ungehindert von überall aus der Welt auf sämtliche Angebote im Internet zurückgreifen wollen, ohne staatlichen bzw. lizenzrechtlichen Regeln unterworfen zu sein. Technisch möglich ist das über einen sog. Proxy-Server, welcher im nicht von der Sperrung betroffenen Staat steht, oder einen VPN-Tunnel (Virtual Private Network), der die eigene IP-Adresse verdeckt und so vorgibt, an einem anderen Standort zu sein, als man in Wirklichkeit ist.

Derartige Verschleierungstaktiken sind ganz bestimmt nicht im Interesse der Websitebetreiber, aber auch nicht gesetzwidrig. Während es zum Geoblocking in der EU bereits Regulierungen gibt, fehlen selbige bisher, was die technischen Optionen zur Vermeidung von Geoblocking betrifft. Sofern es kein anderweitig lautendes Urteil gibt, gilt: Geoblocking durch Einsatz eines Proxy-Servers oder auch VPN zu umgehen, ist legal. Daher gehen ein paar Websitebetreiber mittlerweile dazu über, eine Vermeidung von Geoblocking in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen zu untersagen.

Sollte man Geoblocking im Unternehmen nutzen?

Neben den unzählbaren Anleitungen zur Vermeidung von Geoblocking stößt man bei diesem Thema gelegentlich auf Schlagzeilen wie: ‘Russische Hacker mit Geoblocking stoppen!’. Klingt nach einer guten Idee, oder? Problemlos Zugriffe aus sämtlichen Ländern, in welchen keine Beschäftigten stationiert sind, sperren und so die persönliche IT-Infrastruktur schützen. Das private Unternehmensnetzwerk durch Zugriffe von fremden IP-Adressen zu sperren, ist eine gängige und unkomplizierte Maßnahme – sie kann und darf dennoch nur ein kleiner Baustein im Rahmen eines umfassenden IT-Sicherheitsplanes sein. Denn: Wie schon erwähnt, kann man Geoblocking mühelos umgehen. Hacker, woher auch immer jene stammen mögen, verwenden für die Angriffe in den wenigsten Situationen ihre echte IP, sondern verhüllen ihre Herkunft in der Regel; unter anderem, indem sie von kompromittierten Webservern aus attackieren.

Geoblocking ist zwar sinnvoll, allein aber auf keinen Fall ein effizientes Instrument zum Schutz Ihrer IT.

Um die unternehmerische IT abzusichern, ist vielmehr eine ausführliche Prüfung des Netzwerkzugriffs über die Firewall nötig. So sollte beispielsweise zum Schutz vor sog. DDos-Angriffen in der Firewall konfiguriert sein, dass die Menge der Verbindungen pro IP-Adresse beschränkt ist. Außerdem sollte die Firewall turnusmäßig gewartet werden. Firmware-Updates und eine Aktualisierung der geogeblockten IP-Adressen sollte regelmäßig durchgeführt werden, um einen sicheren Schutz dauerhaft zu gewährleisten.

Nehmen Sie unter 0800 4883 338 kostenfrei Kontakt mit uns auf, falls Sie Fragen zum Thema haben oder wenn Sie sich nicht sicher sind, ob ‘Geoblocking’ in Ihrem Unternehmen überhaupt schon konfiguriert ist. Wir beraten Sie gerne!

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Dropbox, Google Drive, iCloud … Cloud-Dienste gibt es mittlerweile viele. Die Lösung aus dem Hause Microsoft auf dem Cloud-Storage-Markt nennt sich OneDrive. Was kann OneDrive? Beeindruckt die Cloud-Lösung in Sachen Datenschutz? Bewährt sich der Service tendenziell für private oder für geschäftliche Anlässe? Wir haben OneDrive genau unter die Lupe genommen.

Mit Unterstützung des von Microsoft bereitgestellten Cloud-Dienstes OneDrive kann man beliebige Daten in der Cloud speichern, damit diese ortsunabhängig auf Abruf verfügbar sind – per Browser, Client-Anwendung oder OneDrive-App (erhältlich für WindowsPhone, iOS und Android).

Cloud-Storage dient aber nicht nur dem reinen Datenzugriff von überall. Vor allem im Falle eines Endgeräteverlusts oder -defekts ist es enorm wertvoll, wenn wichtige Daten an einem anderen Ort, beispielsweise eben in OneDrive, gespeichert sind. Eine Funktion, welche privat, vor allem aber geschäftlich extrem nützlich ist (Vorsicht: Ein Backup wird damit dennoch nicht ersetzt!).

Damit sämtliche Daten immer und überall synchron sind, kann man ganz einfach einen als ‘OneDrive-Ordner’ bezeichneten Ordner auf dem Computer anlegen. Alle Dateien, die in diesen Ordner bewegt werden, landen dann automatisch in der OneDrive-Cloud. In dem Moment, wo Daten auf irgendeinem Endgerät hinzugefügt, verändert oder beseitigt werden, erfolgt eine automatische Synchronisierung auf allen anderen Geräten bzw. Speicherorten. Einzige Anforderung dafür: Eine Verbindung mit dem Internet.

Für den Dateiaustausch mit Anderen lassen sich Dokumente oder Fotos aus OneDrive problemlos teilen – sei es das Geburtstagsfoto des Enkels für die Oma oder der Geschäftsbericht, den man dem Chef zur Durchsicht zukommen lassen möchte. Statt eine Datei via E-Mail zu verschicken oder sie auf einen USB-Stick zu ziehen (und so für eine Kopie der Datei zu sorgen), verschickt man einen personalisierten Direktlink zur Datei in OneDrive.

Tipp: Wenn Sie Windows 10 als Betriebssystem nutzen, ist OneDrive bereits auf Ihrem PC installiert. Bei einer anderen Windows-Version müssen Sie erst die OneDrive-App installieren.

OneDrive for Business – die Microsoft-Cloud für Unternehmen

Wie erwähnt lässt sich die OneDrive Standard-Lösung auch geschäftlich nutzen – mit ‘OneDrive for Business’ bietet Microsoft jedoch ein Produkt an, welches dediziert für den Einsatz in Unternehmen konzipiert und somit optimal auf die Zusammenarbeit in Teams individualisiert wurde. Hier beruht die Cloud-Option im Schwerpunkt auf der Technologie von Microsoft SharePoint und kann deshalb weit mehr als ein ‘normaler’ Cloud-Speicherdienst: Per OneDrive for Business können mehrere Personen zeitgleich gemeinsam an einem Dokument arbeiten. ‘Co-Authoring’ nennt man diese leistungsfähige Arbeitsweise, die effizientes Teamwork möglich macht.

OneDrive ist ein echter Teamplayer und arbeitet Hand in Hand mit anderen Microsoft-Applikationen – insbesondere mit Microsoft 365. Beispielsweise kann eine PowerPoint-Präsentation, die Person A in OneDrive abgelegt hat, von Nutzer B via Browser angesehen und überarbeitet werden, ohne dass Nutzer B PowerPoint auf seinem Endgerät installiert haben muss. Und Person C kann von einem anderen Teil der Welt hierbei zusehen und die Veränderungen beurteilen. Diese Möglichkeiten erleichtern die kollaborative Arbeit enorm, vor allem in den Teams, die mit Betriebssystemen von Microsoft und Apple arbeiten. Dank der automatischen Daten-Synchronisation von OneDrive können zudem alle Mitarbeiter immerzu die aktuelle Version abrufen – ganz ohne ‘Handarbeit’.

In diesem Zusammenhang steht ein weiterer Vorteil von OneDrive for Business: Die Dokumentenversionierung. So können Benutzer ältere Versionen der in OneDrive gespeicherten Dokumente rekonstruieren (üblicherweise werden die letzten 500 (!) Versionen eines Dokuments gespeichert).

Erfüllt OneDrive auch strenge Sicherheitsstandards?

Eines ist klar: Für eine Lösung wie OneDrive, in der sensible Daten gespeichert sind, spielt das Thema Datenschutz eine zentrale Rolle. Zudem muss nachvollziehbar sein, wer (zumindest theoretisch) Einblick in die dort abgelegten Daten hat.

Wie ist hier der Status Quo? Nun, OneDrive verfügt über eine Standard-SSL-Verschlüsselung bei der Übertragung von Dokumenten – einmal auf dem Server gespeichert, kommt eine 256bit-AES Verschlüsselung zum Einsatz, um die Daten zu schützen. Wer seine Daten innerhalb von OneDrive extra verschlüsseln will, dem können Tools wie Boxcryptor oder Microsoft BitLocker als Erweiterung für den geschützten Einsatz von OneDrive im Unternehmen behilflich sein. OneDrive for Business offeriert ebenso eine Zwei-Faktor-Authentifizierung, die dafür sorgt, dass bloß autorisierte Nutzer Zugriff auf die Dateien erlangen können (eine weitere simple, aber effektive Maßnahme zur Absicherung vor Hackern: Nutzen Sie gut funktionierende Passwörter und ändern Sie diese periodisch).

Wo werden die Daten gelagert?

Dies ist eine zentrale Frage. Denn wenn die Datenspeicherung in OneDrive auf amerikanischen Servern stattfindet, ist das – besonders im Hinblick auf die strikten Anforderungen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) – als bedenklich zu betrachten. Tatsächlich wäre der Einsatz für europäische Firmen damit gar nicht möglich, ohne geltende Datenschutzverordnungen zu verletzen. Microsoft weiß natürlich um diesen Zustand. Daher werden die Daten sämtlicher Unternehmen, welche OneDrive for Business verwenden, und den Firmensitz innerhalb Europas haben, auf Servern in Rechenzentren in der Europäischen Union gespeichert. Wer genaue Auskünfte sucht, an welchem Ort Microsoft die Daten speichert, wird auf dieser Seite fündig. Dort sind alle Standorte der von Microsoft verwendeten Rechenzentren pro genutztem Microsoft-Dienst nachvollziehbar aufgeführt.

Cloud-Speicherdienste im Allgemeinen werden oft wegen angeblicher Datenschutzbedenken angeprangert. Mangelnde Undurchsichtigkeit oder eine nicht saubere Ausführung des Themas IT-Sicherheit kann man Microsoft bei ihrem Dienst OneDrive for Business allerdings nicht vorwerfen – selbst wenn das Unternehmen seinen Firmensitz in den USA hat. Nichtsdestotrotz sei an selbiger Stelle erwähnt, dass Microsoft sich durch Bestätigung der OneDrive-Nutzungsbedingungen das Recht einholt, die Daten der Kunden automatisiert zu durchforsten. Diese Handlung eignet sich dazu, Dateien zu finden, welche unangemessene Inhalte zeigen. Sieht der Microsoft-Crawler Daten, die gegen die Richtlinien verstoßen, droht eine Kontosperrung.

Legt man in der persönlichen OneDrive-Cloud als frisch gebackene Eltern beispielsweise das allererste Foto des neugeborenen Babys ab, auf welchem das Kind möglicherweise unbekleidet ist, könnte das unter Umständen tatsächlich zu einer Kontosperrung führen – über einen automatischen Datenscan per PhotoDNA-Technik könnte das jeweilige Foto entdeckt und als unangemessen eingestuft werden. Die Diskussion darüber, inwiefern jene verdachtsunabhängigen Scans sinnvoll und laut Gesetz überhaupt zulässig sind, wird bereits seit längerer Zeit geführt – bis jetzt mit variierenden Ergebnissen. Doch Fakt ist: Wer OneDrive nutzt, der stimmt dem Einsatz dieser Technik und dem automatischen Scan seiner Daten zu. Das muss man wissen, wenn man das Programm nutzt oder plant, es einzusetzen.

Wenn Sie Interesse haben, OneDrive in Ihrem Betrieb zu nutzen, sprechen Sie uns unter der kostenfreien Rufnummer 0800 4883 338 gerne an. Wir können Sie im Umgang mit OneDrive schulen, helfen bei der Konfiguration des Zugriffsmanagements und sorgen dafür, dass Sie OneDrive for Business zuverlässig einsetzen. Außerdem unterstützen wir auf Wunsch beim Datenumzug und dem Anlegen einer Ablagestruktur – um was es auch geht: Wir sind Ihr Experte rund um Microsoft OneDrive!

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In Zeiten zunehmender digitaler Vernetzung sowie konstant wachsender Online-Kriminalität ist die Aufrechterhaltung der IT-Sicherheit schon lange zu einer Schlüsselaufgabe für den Staat, die Volkswirtschaft ebenso wie die Gesellschaft avanciert. Jedoch wird dieser Entwicklung in der Arbeitsrealität noch lange nicht die notwendige Achtsamkeit eingeräumt, was beachtliche juristische Konsequenzen haben kann.

Welche gesetzlichen Vorschriften und Verordnungen Geschäftsbetriebe im Hinblick auf die IT-Security beachten und realisieren müssen, lernen Sie in unserem nachfolgenden Blog.

Mittlerweile sind die Wettbewerbsfähigkeit sowie der Erfolg eines Unternehmens ohne den Einsatz einer leistungsfähigen sowie hochverfügbaren IT-Umgebung nicht denkbar.

Laut aktueller Analysen sind mittlerweile ca. 81 Prozent der befragten Manager davon überzeugt, dass eine aktuelle IT-Umgebung Innovationskraft, Einfallsreichtum und Ertragsfähigkeit begünstigt.

Obgleich der Einsatz moderner Systeme elementare sowie zukunftsweisende Vorzüge für Firmen bereithält, resultieren diese häufig ebenso in einer steigenden IT-Abhängigkeit und erhöhen so die Möglichkeiten für Fehlkonfigurationen, was zu steigender Anfälligkeit für Cyberangriffe führt und darüber hinaus geltendes Datenschutzrecht verletzen kann.

Aus diesem Grund ist inzwischen in sämtlichen Wirtschaftssektoren eine zunehmende juristische Reglementierung der IT-Security festzustellen.

Bedrohungen aus dem Internet mit Rechtsnormen abwenden

Das Schlüsselthema IT-Security beschäftigt im Zuge der zunehmenden Vernetzung der Geschäftsprozesse immer mehr Firmen. Allerdings sind die einschlägigen staatlichen Vorgaben an Unternehmungen zunächst alles andere als leicht überblickbar.

Denn bis jetzt existiert kein Sammelgesetz, das sämtliche Regelungen mit Wechselbeziehung zur IT-Sicherheit bündelt. Vielmehr fungieren mehrere verschiedenartige Normen zusammen, um Unternehmen zu verpflichten, ein IT-Risikomanagement zu realisieren und in die Implementierung risikoangepasster IT-Sicherheitsvorkehrungen und IT-Sicherheitslösungen zu investieren.

Wird dies jedoch verpasst, können im Kontext eines IT-Sicherheitsvorfalls zusätzlich zu schweren Reputationsschäden mitunter Geldbußen in enormer Höhe fällig werden.

Alleinig im Kalenderjahr 2020 wurden in der Europäischen Union zusammen 160 Mio Euro Geldbußen wegen Übertretungen gegen die Europäische Datenschutzgrundverordnung fällig. In der Bundesrepublik erging die größte Geldbuße mit 35,3 Millionen € an das H&M Servicecenter in Nürnberg, welches die persönlichen Lebenssituationen 100ter Angestellter ausgeforscht haben soll.

Relevante Rechtsvorschriften zur IT-Sicherheit im Überblick

Im Zuge der immer schwerer werdenden Bedrohungssituation sehen sich die Legislative ebenso wie Unternehmen selbst vermehrt in der Pflicht, zu agieren. Einerseits entstehen neue und innovative IT-Sicherheitslösungen und Dienste, die das IT-Sicherheitsniveau erhöhen. Auf der anderen Seite werden striktere Erfordernisse an eine firmeninterne IT-Sicherheit formuliert, um so IT-Risiken über technologische, organisatorische, infrastrukturelle sowie personelle IT-Securitymaßnahmen zu vermindern.

Normen, die vor allem die IT-Security betreffen, haben im Zuge dessen in erster Linie die Zielsetzung, die IT-Umgebung eines Unternehmens vor Internetangriffen, unberechtigtem Zugriff und Manipulation zu schützen. Regelungen, welche den Datenschutz anbelangen, haben die Zielsetzung, einen zuverlässigen Schutz für Betriebsdaten im Hinblick auf Nutzbarkeit, Vertraulichkeit, Integrität und Authentizität zu erreichen.

Damit Unternehmen vorschriftsmäßige IT-Securitymaßnahmen implementieren können, sind etwa die nachstehenden Gesetze und Verordnungen für sie von Belang:

Das IT-Sicherheitsgesetz

Beimm IT-Sicherheitsgesetz, kurz IT-SiG, handelt es sich um ein Artikelgesetz, welches die Absicht verfolgt, die Integrität von Datensammlungen und IT-Systemen zu sichern sowie zu garantieren. Bei dem Gesetz stehen vor allen Dingen die Provider systemkritischer Infrastrukturen aus den Bereichen Strom- und Wasserversorgung, Finanzen oder Ernährung im Mittelpunkt. Die Anbieter sind gesetzlich in der Verpflichtung, ihre Geschäfts-IT angemessen zu schützen ebenso wie minimum alle zwei Kalenderjahre kontrollieren zu lassen. Dazu kommen Pflichten zur Meldung an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik nach eingetretenen IT-Sicherheitsvorfällen.

Die EU-Datenschutzgrundverordnung

Die EU-Datenschutzgrundverordnung ist wie das IT-SiG ein Artikelgesetz. Es verfolgt die Absicht, europaweit für deckungsgleiche Bestimmungen zu sorgen, die den Datenschutz anbelangen. Hierdurch erhöhen sich die Erfordernisse an die Datenschutz-Compliance und ein gut funktionierendes Datenschutz-Verwaltungs-System. Die Regelungen des inländischen Datenschutzgesetzes, kurz BDSG, erweitern die EU-DSGVO, indem unterschiedliche Parameter weiter verdeutlicht werden.

Das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich

Das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich, kurz KonTraG, zielt auf die Verbesserung der Grundlagen der Unternehmensführung ab. Weiter sollen Firmen motiviert werden, sich stärker mit dem Thema IT-Risikomanagement auseinanderzusetzen sowie in ein unternehmensweites Früherkennungssystem zu investieren.

Die Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff

Bei den Grundsätzen zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff, kurz GoBD, handelt es sich um Vorgaben aus einer Verwaltungsanweisung des Bundesministeriums der Finanzen für die Dokumentationsprozesse in Firmen. Die GoBD sollen sicherstellen, dass Betriebe, in welchen unternehmerische Prozesse und Buchführungs-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten gegeben sind, verschiedene Sorgfaltspflichten bei der Weiterverarbeitung, Speicherung und Bereitstellung der Daten zu beachten. Jedoch müssen sämtliche Anforderungen über ein firmeninternes Kontrollsystem verwirklicht werden. Auch ist eine Prozessdokumentation als Nachweis eines rechtskonformen Betriebes verlangt.

Neben diesen vier bedeutsamen rechtlichen Grundlagen sollten Betriebe bei der Implementierung einer risikoadäquaten IT-Sicherheitsstrategie noch die nachfolgenden Richtlinien berücksichtigen:

Gesetze zur IT-Sicherheit schützen Ihren unternehmerischen Erfolg

Mittelständische Unternehmen müssen heutzutage eine Fülle gesetzlicher Vorgaben im Hinblick auf ihre IT-Sicherheit einhalten – andernfalls können hohe Geldbußen drohen.

Daher ist es wesentlich, dass sich Geschäftsbetriebe früh genug mit den wichtigsten Gesetzesnormen und Verordnungen zum Thema IT-Sicherheit befassen. Nur so können sie ein konstant hohes IT-Sicherheitsniveau und die erforderliche IT-Compliance gewährleisten.

Möchten Sie mehr über die gesetzlichen Komponenten der IT-Sicherheit lernen oder benötigen Sie einen externen IT-Sicherheitsbeauftragten? Wir stehen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung und Expertise gerne zur Seite!

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Im Zugeder Nutzung des Kommunikationsmediums E-Mail werden nicht selten personenbezogene und unternehmenskritische Daten versendet. Diese können bei unzulänglichem Schutz abgefangen, ausspioniert und böswillig verändert werden. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Betriebe ihre Kommunikationsdaten mit einer Verschlüsselung absichern. Nachfolgend erfahren Sie, wie Mail-Verschlüsselung gegenwärtig funktioniert, welche Protokolle genutzt werden und wie Sie Mail-Verschlüsselung erfolgreich im Unternehmen implementieren.

Die E-Mail-Kommunikation ist aus unserer massiv vernetzten Businesswelt nicht mehr wegzudenken. Für das Kalenderjahr 2021 hat die Radicati Group ein internationales Email-Volumen im betrieblichen und privaten Umfeld von 319,6 Mrd (Quelle) pro Tag prognostiziert.

Gemäß einer aktuellen Branchenverband-Befragung erhalten Arbeitnehmer hierzulande im Schnitt ca. 26 berufliche Mails pro Tag (Quelle) – angefangen bei Abstimmungen und Terminvereinbarungen über Bestellungen, Vertragsabschlüsse sowie automatisierte Rechnungen bis hin zu vertraulichen Produktinformationen, Gehaltsinformationen oder empfindlichen Unternehmensdaten.

Doch kaum einer denkt darüber nach, dass E-Mails normalerweise im Klartext versendet werden und somit eine eventuelle sowie nicht zu unterschätzende Angriffsfläche für Cyberkriminelle darstellen.

E-Mails als Einfallstor

Nach wie vor wird ein Großteil aller Cyberattacken durch Mails umgesetzt. Dies ist kein Wunder, denn ungesicherte Mails sind wie Postkarten aus Papier – für jeden, der sie in die Finger bekommt, mitlesbar, änderbar und verfälschbar.

Somit ist es vorteilhaft, auf schlagkräftige E-Mail-Verschlüsselungsmethoden zu setzen.  Zum einen können Betriebe mit der Mail-Chiffrierung das Ausspionieren fremder Dritter unterbinden sowie die Integrität einer Email gewährleisten; zum anderen fördert es Betriebe darin, die juristischen Anforderungen zur Sicherung von personenbezogenen Informationen aus der EU DSGVO, deren Verfehlungen mit Geldbußen bis hin zu 20 Millionen Euro geahndet werden, einzuhalten.

Optimale Kommunikation auf Basis von Verschlüsselung

Um E-Mail-Kommunikation wirkungsvoll sichern zu können, müssen prinzipiell drei Bereiche verschlüsselt werden:

1. Chiffrierung des Mail-Transfers

Das nötige Werkzeug für einen zuverlässigen Mail-Transfer ist das allgemein verwendbare Netzprotokoll Transport Layer Security, kurz TLS. Eine E-Mail mit TLS-Chiffrierung – ebenso bekannt als Transportverschlüsselung – besteht darin, dass die Verknüpfung zwischen zwei Webservern im Moment der Übertragung verschlüsselt wird. Der Nachteil: Sowohl beim E-Mail-Provider als ebenso an den Knotenpunkten des Email-Austasches liegen die Emails unverschlüsselt vor, weswegen technisch passend ausgerüstete Internetangreifer einen ‘Man-in-the-Middle-Angriff’ einleiten könnten, welcher auf diese Angriffspunkte abgestimmt ist.

2. Verschlüsselung der Mail-Nachricht

Um die Unversehrtheit des eigentlichen Textes von E-Mail-Nachrichtensendungen zu garantieren, sollte eine Inhaltschiffrierung stattfinden. Zu den beliebtesten Methoden zählen hier die Verschlüsselung mittels Pretty Good Privacy, kurz PGP, wie auch die Chiffrierung vermittels Secure / Multipurpose Internet Mail Extensions, abgekürzt S/MIME. Bei der Verschlüsselung mithilfe PGP oder S/MIME kann die Mail inbegriffen Attachments nur vom entsprechenden Absender und Adressaten gelesen werden, sofern sie über den notwendigen Key verfügen. Weder die beteiligten Email-Anbieter noch potenzielle Angreifer haben die Option, die E-Mails mitzulesen bzw. zu modifizieren. Dadurch offeriert lediglich diese Technik ein hohes Maß an Schutz.

3. Chiffrierung archivierter Mails

Da erhaltene E-Mails typischerweise nach dem Durchlesen in der Mailbox bzw. im Archiv verbleiben und vor Manipulation Dritter nicht gesichert sind, ist gleichfalls die Verschlüsselung von gespeicherten Mail essenziell. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass die Archivierung der Mails nicht client- sondern serverseitig stattfindet, da ersteres u.a. auf Grund der beschränkten Lesbarkeit gegen staatliche Vorschriften verstößt. Hiermit sind die User in die eigentliche Verschlüsselung und Entschlüsselung nicht direkt eingebunden, wodurch die Datensicherstellung sichergestellt wird. Für extra Schutz sorgt ansonsten die Benutzung einer Zwei-Faktor-Identitätsüberprüfung, hauptsächlich bei der Benutzung von Web Clients.

Datenschutzkonforme Mailkommunikation von Anfang an

Im Allgemeinen lässt sich feststellen: Die Verschlüsselung von Mails muss nicht schwierig sein!

Dank unterschiedlicher Techniken und Vorgehensweisen zur Chiffrierung von Mails ist es Unternehmen gegenwärtig möglich, die Diskretion, Originalität und Integrität von E-Mails zu garantieren und die Anforderungen zum Datenschutz gem. Art. 32 Abs. 1 lit. a und lit. b der DSGVO einzuhalten.

Haben Sie noch ergänzende Fragestellungen zum Thema Mail-Chiffrierung oder sind Sie auf der Suche nach einem effektiven Chiffrierungsprogramm für eine verlässliche und rechtssichere E-Mail-Kommunikation? Wir sind jederzeit für Sie da!

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