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Die Digitalisierung ist wichtiger Teil der täglichen Geschäftsprozesse. Allerdings erfordert eine Umsetzung dieses Themas oftmals hohe Investitionen und richtiges Know-how. Aus diesem Grund fällt es kleinen und mittelständischen Unternehmen oft schwer, ihre Arbeitsprozesse und Projekte zu digitalisieren. Um diese Unternehmen zu unterstützen und Digitalisierungsprojekte kalkulierbarer zu machen, gibt es go-digital – das staatliche Förderprogramm vom BMWi. Aufgrund der aktuellen Lage wurde zur vereinfachten Einrichtung von Home Office-Arbeitsplätzen go-digital sogar noch erweitert.

go-digital – das staatliche Förderprogramm vom BMWi – Wer kann die Förderung beantragen?

Eine Förderung können Unternehmen beantragen, die

bei Vertragsabschluss weniger als 100 Mitarbeiter beschäftigen,

einen Vorjahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Millionen Euro haben,

eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben und

eine Förderfähigkeit nach der sogenannten De-Minimis-Verordnung besitzen (Details zum Thema De-Minimis erörtern wir Ihnen gerne im Rahmen eines unverbindlichen Gespräches).

Welche Leistungen werden bei go-digital gefördert?

In Zeiten von Covid-19 und SARS-CoV-2 bietet das BMWi spezielle Unterstützung an. Diese sieht wie folgt aus:

Home Office Arbeitsplätze | Wenn KMU kurzfristig Homeoffice Plätze schaffen müssen, können sie von den Fördermitteln profitieren – in der Corona-Krise unterstützt die BMWi kleine und mittlere Unternehmen, damit sie arbeitsfähig bleiben. Diese Förderung deckt verschiedene Leistungen wie das Einrichten spezieller Software oder das Konfigurieren bereits bestehender Hardware ab.

Grundlegend sind mit go-digital folgende Pakete förderwürdig:

Digitalisierte Geschäftsprozesse | Ziel ist die Digitalisierung der Arbeitsabläufe im Unternehmen sowie die Etablierung von sicheren elektronischen und mobilen Prozessen.

Digitale Markterschließung | Mit dem Ziel eines umfangreichen und professionellen Online-Marketings.

IT-Sicherheit | Ziel ist die Minimierung von Risiken durch Cyberkriminalität, der selbständige Betrieb von grundlegend erforderlichen IT-Sicherheitsmaßnahmen und der dadurch entstehende Schutz vor wirtschaftlichen Schäden.

Wie läuft eine Projektförderung ab?

Gemeinsam mit Ihnen konzipieren wir ein mögliches Förderprojekt. Sind wir uns einig, schließen wir einen Beratungsvertrag ab, welcher die Anzahl der Beratungstage, die Honorarleistung, die Eigenbeteiligung sowie eine Vorhabenbeschreibung beinhaltet. Nach geleisteter Unterschrift von Ihnen und uns stellen wir den Förderantrag beim Projektträger, der EURONORM GmbH.

Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides beginnt die eigentliche Beratungsleistung und Umsetzung. Mit Beendigung der Projektlaufzeit von maximal sechs Monaten erstellen wir eine Rechnung über die Eigenbeteiligung sowie einen Verwendungsnachweis.

Verläuft die Prüfung des Verwendungsnachweises wie geplant, wird dem zu fördernden Unternehmen eine entsprechende De-Minimis-Bescheinigung ausgestellt.

Bis zu 50 % Fördergelder vom Staat!

Wenn Sie als Unternehmen diese Förderung in Anspruch nehmen wollen, sind wir der richtige Partner.

Das BMWi hat Schneider + Wulf als kompetentes Beratungsunternehmen im Bereich IT-Sicherheit und digitalisierte Geschäftsprozesse für go-digital autorisiert.

Wir geben Ihnen Hilfestellung bei Fragen, bei der Antragstellung, der Abrechnung und dem Berichtswesen und sorgen dafür, dass Sie die maximal mögliche Fördersumme erhalten – bis zu 50% vom Auftragswert.

Ob ein Digitalisierungsprojekt Ihres Unternehmens gefördert werden kann und wie der konkrete Projektablauf gestaltet wird, erfahren Sie von uns in einem unverbindlichen Erstgespräch. Hier besteht für Sie ebenfalls die Möglichkeit, Ihre konkrete Projektidee mit unseren Spezialisten zu diskutieren und auf Förderfähigkeit hin zu überprüfen.

Kontaktieren Sie uns einfach unter 0800 4883 338 (kostenfrei) oder direkt per Mail an unsere zuständige Sachbearbeiterin Renate Wolf. Weitere Informationen zu go-digital finden Sie auch hier.

Autor: Manuel Büschgens