Stichtag 17. Oktober 2024

NIS2 – Jetzt vorbereiten!

Am 17. Oktober ist Stichtag für die Überführung der NIS2-Richtlinie in nationales Recht – deshalb ist jetzt die Zeit zu prüfen, welche Maßnahmen Sie in den kommenden Wochen ergreifen müssen!

Unsere praktische Erfahrung aus aktuell 12 NIS2-Projekten zeigt, dass im Kontext der Richtlinie nichts so wichtig ist wie eine strukturierte Planung.

In Anbetracht der Komplexität dieser Thematik, dem daraus resultierenden hohen Aufklärungsbedarf sowie der Tatsache, dass Unternehmen eigenverantwortlich sind für die Relevanzprüfung, sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle Belange rund um NIS2.

oder kostenfrei anrufen unter 0800 4883 338

Ihr Ansprechpartner

Sebastian Gottschalk

Bei allen Fragen rund um die NIS2-Richtlinie bin ich Ihr erster Ansprechpartner

Eine Richtlinie, viele Anforderungen

Ob und in welchem Maße Sie und Ihr Unternehmen von NIS2 betroffen sind, hängt von mehreren Faktoren ab:

Falls Sie bereits ein Unternehmen mit kritischer Infrastruktur sind, sind Sie automatisch von NIS2 betroffen. Im Rahmen der Überführung in deutsches Recht sind Organisationen und Institutionen mit kritischer Infrastruktur als eigene Kategorie definiert.

NIS2 differenziert zwischen besonders wichtigen und wichtigen Einrichtungen. Je nach Kategorisierung fällt die Höhe möglicher Sanktionen sowie der Grad der Aufsicht durch die zuständigen Behörden unterschiedlich aus.

Die 18 in der NIS2-Richtlinie definierten Sektoren sind:

  • Besonders wichtige Einrichtungen: Energie, Gesundheit, Verkehr, Öffentliche Verwaltung, Finanzwesen, Trinkwasser, Abwasser, Digitale Infrastrukturen, Service Management B2B, Raumfahrt
  • Wichtige Einrichtungen: Post- und Kurierdienste, Abfallwirtschaft, Chemische Produkte, Lebensmittel, Produzierende Industrie, Digitale Dienste, Forschung
  • Zulieferer der o.g. Sektoren

NIS2 definiert folgende Schwellenwerte:

  • Mittlere Unternehmen ab 50 bis 249 Mitarbeitende, weniger als 50 Millionen  € Umsatz und / oder weniger als 43 Millionen € Bilanz
  • Große Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitenden, mindestens 50 Millionen € Umsatz und / oder mindestens 43 Millionen € Bilanz

Im Bereich der besonders wichtigen Einrichtungen sind bestimmte Sonderfälle wie beispielsweise qualifizierte Vertrauensdienste, TLD Registries und DNS-Dienste unabhängig von ihrer Größe von der NIS2-Richtlinie betroffen.

Weitere Informationen zu NIS2

Wir informieren Sie umfassend. Nehmen Sie an unseren Webinaren zum Thema teil, lesen Sie sich in unseren Blogartikel ein oder besuchen Sie die offizielle Seite der Europäischen Kommission.

Blogartikel zum Thema NIS2

Offizielle NIS2-Seite der Europäischen Kommission

Die Zeit, sich mit NIS2 zu beschäftigen, ist Jetzt!

Zögern Sie nicht und vermeiden Sie Ressourcen-Engpässe proaktiv. Wir stehen als kompetenter Ansprechpartner und Dienstleister an Ihrer Seite – von der Bedarfsanalyse über die Umsetzung bis hin zur kontinuierlichen Betreuung.