Nicht, dass die Einführung der DSGVO ein alter Hut wäre – im Gegenteil. Gehört hat davon inzwischen zwar jeder, allein mit der Umsetzung erforderlicher Maßnahmen tut man sich möglicherweise schwer. Dazu kommt, dass der Gesetzgeber die Anforderungen immer wieder anpasst – mit teils erheblichen Auswirkungen. Bestes Beispiel dafür ist die Handhabung und Verwaltung von Cookies auf Ihrer Unternehmens-Website, welche neue DSGVO-konforme Cookie-Werkzeuge für Rechtssicherheit erforderlich machen.

Erst festlegen, dann klicken

Bisher war es so, dass ein Hinweis bezüglich der Nutzung von Cookies genügte (den man üblicherweise beim ersten Aufruf einer Website bestätigen konnte, aber nicht musste).

Nunmehr sieht die DSGVO jedoch vor, dass Websites ‘unbedienbar’ sind, solange Art und Umfang der Cookie-Nutzung vom Besucher nicht festgelegt wurde.

Für Ihre Internet-Präsenz bedeutet dies ganz konkret, dass Sie nur dann rechtssicher agieren, wenn Sie ein entsprechendes Cookie-Werkzeug einsetzen.

Aktuell gibt es bereits mehrere seriöse Anbieter DSGVO-konformer Cookie-Lösungen. Wir selbst haben aufgrund der neuen Gesetzeslage jüngst auf den deutschen Anbieter Borlabs umgestellt.

Ihre Fragen zum Thema beantworten wir Ihnen gerne – rufen Sie uns einfach an unter 0800 4883 338. Weitere Informationen zu unserer Arbeit finden Sie auf den Bereichsseiten Cloud + Infrastruktur, Sicherheit und Digitalisierung.

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Seit 2015 stellen wir uns dem kritischen Urteil unserer Kunden und lassen uns im Rahmen einer Umfrage bewerten. Das Ergebnis hat auch uns positiv überrascht.

 

Auf dem (jährlichen) Prüfstand

Im Auftrag von ChannelPartner und COMPUTERWOCHE führt IDG Business Research Services seit 2008 jährliche Umfragen durch, um die besten Systemhäuser auszuzeichnen. An der aktuellen Systemhaus-Studie haben sich insgesamt 1.000 IT-Verantwortliche und IT-Entscheider beteiligt. Sie bewerteten die Leistungen ihrer Systemhauspartner und IT-Dienstleister in insgesamt 3.666 IT-Projekten.

In der Befragung werden nicht nur die Leistungen von Systemhäusern und IT-Dienstleistern beurteilt. Die Teilnehmer geben auch an, ob – und mit welchem Wert – sie ihr Systemhaus weiterempfehlen würden. Die Bewertungsmöglichkeiten liegen zwischen 0 (auf keinen Fall weiter zu empfehlen) und 100 Prozent (uneingeschränkt empfehlenswert).

 

Das gab’s noch nie

Uns ist in diesem Jahr etwas gelungen, dass es in der Geschichte der Preisverleihung der COMPUTERWOCHE bisher noch nicht gegeben hat: Wir haben eine Weiterempfehlungsrate von 100% erhalten. Sämtliche Kunden, die das Systemhaus beurteilt haben, würden es uneingeschränkt weiterempfehlen.

 

Wir sind dankbar und sehr stolz auf diese Rückmeldung von Ihnen, unseren Kunden und Partnern!

 

Auch in der Gesamtbewertung, welche fachliche, technische und projektbezogene Kompetenzen beinhaltet, haben wir ein hervorragendes Ergebnis erzielt. Von Platz 21 mit der Note 1,50 im Vorjahr haben wir uns heuer auf Platz 4 mit der Note 1,15 vorgearbeitet.

 

Ihr Vertrauen und Ihre hervorragenden Bewertungen wissen wir ebenso zu schätzen wie die Arbeitsqualität unserer Techniker während der Projektumsetzungen.