Emojis? Übertragen Benutzerdaten!

Die Datenschutz-Grundverordnung EU-DSGVO bringt viel Positives mit sich. Doch es gibt auch Klärungsbedarf. Eine Problematik, derer sich Betreiber oder Designer von Websites möglicherweise nicht bewusst sind: Die Übertragung von Nutzerdaten an Google und Co. in Momenten, in denen man dies am wenigsten vermutet.

Bedingt durch das Inkrafttreten der Verordnung im Mai dieses Jahres hat sich herausgestellt, dass diverse Vorgehensweisen im Web Design rechtlich zumindest fragwürdig sind. Dies, weil Besucherdaten zu den Anbietern von Online-Diensten übertragen werden, beispielsweise bei der Nutzung von Google Maps.

Aber auch bei der Nutzung von Google Fonts oder den Einsatz eines simplen WordPress Emoji werden sensible Daten zu den jeweiligen Anbietern übertragen. Diese Übertragung geschieht zunächst automatisch, wenn die entsprechenden Dienste auf der Seite genutzt werden. Vor allem beim Thema Google Fonts ist dies kritisch zu betrachten – viele Seiten nutzen diesen Dienst (die Schriftart Open Sans ist ein bekannter Vertreter), um sich im Design von den wenigen verfügbaren Standard-Schriften abzusetzen.

Eine technisch wirklich plausible Begründung für die Übertragung der IP-Adressen gibt es nicht – schließlich gäbe es die Möglichkeit, genutzte Fonts ebenso wie Emoji-Bilddateien lokal zu speichern. Fakt ist: Aufgrund der neuen Verordnung ist diese Übertragung genau genommen unzulässig.

Das fatale daran: Der Seitenbetreiber ist mitverantwortlich und muss sich entsprechend verhalten.

Natürlich gibt es Möglichkeiten, die Übertragung der Informationen zu unterbinden. Diese sind jedoch grundsätzlich mit Aufwand verbunden – oder für den Laien ohne weiteres nicht durchführbar (Änderungen am Seiten-Quellcode, im CSS etc.).

Bei Missachtung besteht die Gefahr einer Abmahnung. Denn: Nachdem zum Thema Abmahnwelle zunächst der Tenor ‘Abwarten und Tee trinken’ vorherrschte, gibt es mittlerweile Meldungen über Dienstleister oder Anwaltskanzleien, die dies tatsächlich tun. Ob diese erfolgreich sein werden, steht auf einem anderen Blatt; ein rechtskräftiges Gerichtsurteil gibt es noch nicht.

Glücklicherweise gibt es Menschen, die Anwendern Werkzeuge zur Verfügung stellen, um solche Themen auch ohne Einarbeitung umzusetzen. Im Fall ‘Google Fonts und WordPress Emojis’ sind wir auf die Erweiterung Autoptimize gestoßen. Sie schlägt zwei Fliegen mit einer Klappe: Zum einen optimiert sie die generelle Leistung einer WordPress Website, zum bietet sie diverse Möglichkeiten zur rechtskonformen Verwendung von Google Fonts sowie WordPress Emojis.

Bewahren Sie einen kühlen Kopf – auch wenn Sie bezüglich möglicher Auswirkungen der neuen Datenschutzgrundverordnung verunsichert sein sollten. Denn wie Sie sehen, gibt es immer einen Weg.

Fragen zum Thema beantworten wir Ihnen gerne unter 0800 4883 338.