DSGVO – IT-Sicherheit, aus der Praxis für die Praxis

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20.000 EUR Strafe wegen Verstoßes gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) musste die Chat-Plattform ‚Knuddels‘ zahlen – damit kam der Anbieter noch glimpflich davon. Das Unternehmen hatte Kundendaten im Klartext auf seinem Server abgespeichert.

Dies ist nicht der einzige Fall, der geahndet wurde. Einer Umfrage des Handelsblattes zufolge haben seit dem Inkrafttreten der DSGVO am 25. Mai 2018 bislang 41 Unternehmen Bußgeldbescheide erhalten.

 

Als Android-Benutzer interessiert es Sie vielleicht: Einige recht populäre Anwendungen (Tripadvisor, Spotify, MyFitnessPal, Kayak usw.) geben Ihre persönlichen Daten an Facebook weiter – auch, wenn Sie selbst gar keinen Facebook Account besitzen. Das fand die Organisation Privacy International in ihrer Studie heraus.

Im Zuge der DSGVO sind Sie in der Pflicht, viele IT-bezogene technische und organisatorische Grundlagen zu erfüllen. Das bedeutet: Analysieren, evaluieren und dokumentieren, damit Sie im Zweifelsfall nachweisen können, dass beispielsweise personenbezogene Kundendaten richtig und DSGVO-konform verarbeitet wurden. Dies erfordert nicht nur ein Bewusstsein und die Achtsamkeit aller datenverarbeitenden Stellen – es kostet auch Ressourcen und Zeit.

 

Wie also schützen Sie sich vor einer Abmahnung? Grundvoraussetzung ist, dass Sie das aktuelle Sicherheitsniveau Ihrer IT-Infrastruktur kennen. Den ersten wichtigen Schritt diesbezüglich gehen Sie mit der Basisprüfung ITQ. Sie schafft ein hohes persönliches Sicherheitsempfinden, die gesetzliche Anforderungen gemäß BSI Grundschutz sind erfüllt, Sie weisen damit Ihre unternehmerische Sorgfaltspflicht nach und vermeiden somit eine private Haftung.

 

Die Basisprüfung ITQ hilft Ihnen, Missstände in Ihrer IT-Infrastruktur zu erkennen und zu beseitigen. Bei Fragen zum Thema beraten wir Sie gerne. Rufen Sie uns an: 0800 4883 338